Die Hintergründe: Wachsende Herausforderung der Kommunikation
Die FAA begründet die Entscheidung mit dem Aufwand und den Herausforderungen, zeitkritische Post an internationale Adressen zu versenden. Die erforderlichen Fristen zur Zustellung wichtiger Informationen und Dokumente konnten häufig nicht eingehalten werden, was bei Lizenzinhabern und Behörden zu Kommunikationsproblemen führte. Durch die neue Adressvorgabe wird ein „US agent“ benötigt, der als offizielle Postanschrift fungiert und den Lizenzinhaber in den USA postalisch repräsentiert.
Wer kann als „US agent“ fungieren?
Im Rahmen der Vorschrift ist ein „US agent“ ein US-Bürger über 18 Jahre, der bereit und in der Lage ist, Post für den Lizenzinhaber zu empfangen und weiterzuleiten. Für internationale Lizenzinhaber, die keine persönlichen Kontakte in den USA haben, stehen zahlreiche Dienstleister bereit, die diesen Service gegen eine jährliche Gebühr von 50 bis 200 US-Dollar anbieten. Dies erleichtert Piloten weltweit den Zugang zu einer US-Adresse, ohne auf persönliche Verbindungen in die USA angewiesen zu sein.
Die Details: Anforderungen an die Lizenzinhaber und mögliche Konsequenzen
Die FAA plant, zeitnah ein Advisor Circular (AC) zu veröffentlichen, das die Einzelheiten zur Umsetzung dieser neuen Vorschrift enthalten wird. Darin werden die genauen Anforderungen beschrieben, wie und wo Lizenzinhaber ihre US-Adresse angeben müssen. Für Lizenzinhaber bedeutet dies: Wer bis zum 7. Juli 2025 keine gültige US-Adresse angibt, verliert die Berechtigung zur Nutzung der Lizenz und darf somit die damit verbundenen Rechte nicht ausüben.
Einige wichtige Punkte für europäische Piloten:
- N-registrierte Flugzeuge: Wer ein Flugzeug mit US-Registrierung (N-Registrierung) außerhalb der USA fliegen möchte, benötigt grundsätzlich eine US-Lizenz. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Inhaber einer nationalen Lizenz (z. B. EASA) können N-registrierte Flugzeuge ausschließlich in ihrem Lizenz-Ausstellungsland ohne US-Lizenz fliegen. Möchte ein deutscher Pilot beispielsweise ein N-registriertes Flugzeug innerhalb Deutschlands fliegen, ist dies mit einer deutschen EASA-Lizenz möglich. In anderen europäischen Ländern ist hingegen eine US-Lizenz erforderlich.
- Validierte Lizenzen: Europäische Piloten, die ihre Lizenz in den USA haben validieren lassen, sind ebenfalls von der neuen Vorschrift betroffen. Solche validierten Lizenzen basieren auf der Gültigkeit der jeweiligen EASA-Lizenz und gelten nur, solange auch die europäische Lizenz gültig ist. Die FAA fordert ausdrücklich auch für diese Lizenztypen eine gültige US-Adresse.
Reaktionen und Herausforderungen für internationale Piloten
Die neuen Regelungen stellen viele europäische und internationale Piloten vor logistische Herausforderungen, da sie nun auf die Dienste eines „US agents“ zurückgreifen müssen, um ihre US-Lizenz behalten zu können. Vor allem für Piloten, die regelmäßig internationale Flüge mit N-registrierten Flugzeugen durchführen oder ihre Lizenz im internationalen Luftverkehr einsetzen, könnte die US-Adressanforderung zusätzlichen Aufwand und Kosten bedeuten.
Die europäische Luftfahrtgemeinschaft hat die Vorschrift teils kritisch aufgenommen, da sie für viele Piloten, die eine US-Lizenz besitzen, eine zusätzliche organisatorische Hürde darstellt. Piloten, die keine direkten US-Kontakte haben, sind auf kostenpflichtige Dienstleister angewiesen, was zusätzliche Kosten und administrative Pflichten mit sich bringt. Angesichts dieser Herausforderungen bleibt abzuwarten, ob europäische Luftfahrtverbände Schritte unternehmen, um betroffenen Mitgliedern Unterstützung anzubieten oder alternative Lösungen zu finden.
Ausblick: Was bedeutet die Vorschrift langfristig?
Diese Änderung seitens der FAA markiert einen deutlichen Einschnitt für internationale Lizenzinhaber und spiegelt die wachsenden Ansprüche an schnelle und verlässliche Kommunikation zwischen Behörde und Lizenznehmer wider. In den kommenden Monaten wird die FAA die praktischen Aspekte der Umsetzung weiter konkretisieren. Piloten sollten sich frühzeitig informieren und gegebenenfalls entsprechende Schritte unternehmen, um ihre Lizenzrechte auch nach dem 7. Juli 2025 weiter ausüben zu können.
Quellverweise:
Fliegermagazin