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Pilot-Hub Academy
Modul 4 - Als Pilot unterwegs
Kapitel - 16

Der Luftraum

Zuletzt aktualisiert am 13. April 2024
Um einen sicheren Verkehr der Flugzeuge in der Luft zu gewährleisten, sind die Lufträume in bestimmte Klassen und darüber hinaus in bestimmte Bereiche unterteilt. Je nach definiertem Luftraum gibt es unterschiedliche Vorschriften, wer sich in diesem Raum aufhalten darf, und welche Regeln gelten.

Um Sicherheit und Effizienz zu gewährleisten hat die ICAO die Lufträume in verschiedene Bereiche und Klassen unterteilt. Die ICAO-Vorgaben gelten generell für alle Länder die Teil der ICAO sind, es gibt jedoch einzelne spezifische Ausprägungen je nach Land. Nachfolgend geben wir eine Übersicht über allgemeine Konzepte zur Unterteilung des Luftraums, die konkreten Klassen und Bereiche und wie dies in der Welt generell und dann aber auch spezifisch in Deutschland umgesetzt ist.

Der Luftraum

Es gibt verschiedene Merkmale, wie die Lufträume unterteilt werden können. Eine davon ist die «Flight Information Region» (FIR). Diese umfasst einen bestimmten Bereich eines Luftraums in dem ein Flight Information Service (FIS) und ein Alerting Service (ALRS) von den Luftfahrtbehörden des zuständigen Lands zur Verfügung gestellt wird. In vielen Ländern gibt es Upper Information Regions (Oberer Luftraum; in Deutschland definiert als der Luftraum oberhalb von FL 245) für Lufträume ab einer bestimmten Höhe und entsprechende Lower Information Regions (Unterer Luftraum; in Deutschland definiert als der Luftraum unterhalb von FL 245).

FIS und ALRS sind Basis-Services, die nach ICAO jedem Flugzeug zur Verfügung stehen das sich im entsprechenden Luftraum bewegt. Konkret ist jeder FIR eine oder mehrere Area Control Center (ACC) zugeordnet. Die dortigen Lotsen stellen eben FIS und ALRS-Services zur Verfügung, also Informationen die eine sichere und effiziente Flugdurchführung ermöglich sollen und gleichzeitig Services, um Luftfahrzeugen in Notsituationen zu helfen.

FIRs sind in der Regel an Ländergrenzen und deren Zuständigkeiten orientiert, wobei es in grösseren Ländern entsprechend mehrere FIRs geben kann. Für Deutschland gibt es für den unteren Luftraum folgende FIRs:

  • EDGG – FIR Langen
  • EDMM – FIR Munich
  • EDWW – FIR Bremen

Für den oberen Luftraum:

  • EDUU – UIR Rhein
  • EDVV – UIR Hannover

Für die Schweiz gibt es nur eine FIR (LSAS), welche die Schweiz vollständig abdeckt. Das Gleiche gilt für Österreich mit der FIR Wien (LOVV).

In der Flugausbildung z.B. zum LAPL oder PPL, lernt man diese FIRs bzw. die Lotsen des jeweiligen ACCs sehr schnell kennen. Verlässt man den Abflugbereich eines Flughafens für einen Überlandflug, so wird man sich in der Regel bei einem FIS-Service resp. dem Lotsen des entsprechenden ACCs anmelden. Durch die Anmeldung erbittet man die Nutzung der oben beschriebenen Basis-Services. Insbesondere die Luftraumüberwachung und Hinweise auf ggfs. gefährliche Annäherung anderer Luftfahrzeuge, sind Services des FIS, die man schnell zu schätzen lernt. Insgesamt umfasst FIS nachfolgende Services:

  • Informationen von Verkehrsinformationen zu anderen Luftfahrzeugen (in der Regel mittels Radar) soweit es die Arbeitsbelastung des Lotsen zulässt
  • Unterstützung bei der Navigation, wenn der Pilot dementsprechend Hilfe anfordert
  • Informationen zu Lufträumen (z.B. Information ob bestimmte eingeschränkte Lufträume aktiv sind oder nicht) und zum Wetter
  • Informationen zu Notfällen oder z.B. zu Treibstoffschnellablässen
  • Entgegennahmen und Weiterleitung von Flugplänen. wenn nötig

Zu beachten ist das FIS ein reiner Informationsdienst ist, der die genannten Services soweit möglich anbietet. FIS macht jedoch keine Staffelung von Luftfahrzeugen und der Pilot bleibt immer verantwortlich.

Aufbauend auf diesen Basis-Services die jedem Luftfahrzeug in einer FIR zur Verfügung stehen (egal ob man nach Sichtflug VFR oder nach Instrumentenflugregeln IFR unterwegs ist), gibt es für bestimmte Luftraum-Bereiche und Luftraum-Klassen «höherwertigere» Services, die über die Basis Services hinausgehen. Im Nachfolgenden gehen wir auf diese Bereiche und Klassen näher ein.

ICAO Luftraumklassen

Die ICAO hat den Luftraum in verschiedene Klassen unterteilt. Diese Klassen legen verschiedene Richtlinien fest, die innerhalb der jeweiligen Klasse gelten. Diese umfassen beispielsweise:

  • Flugregeln: Flüge können grundsätzlich entweder nach Sichtflugregeln (VFR – Visual Flight Rules) oder nach Instrumentenflugregeln (IFR – Instrument Flight Rules) betrieben werden. Es gibt hier noch einige Besonderheiten wie bspw. SVFR (Special VFR) worauf wir an anderer Stelle näher eingehen
  • Art der Kontrolle: Handelt es sich um einen kontrollierten oder unkontrollierten Luftraum. Auch gibt es eine Unterscheidung, wer für Staffelung der Flugzeuge untereinander und für Kollisionsvermeidung mit anderen Luftfahrzeugen verantwortlich ist: ATC (Air Traffic Control) oder der PIC (Pilot in Command)
  • Weitere Richtlinien wie Höchstgeschwindigkeiten, Mindestsichtweiten, sowie notwendige horizontale oder vertikale Abstände zu Wolken sind ebenfalls für die verschiedenen Luftraumklassen festgelegt.

Insgesamt definiert die ICAO die Klassen A bis E. Nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die verschiedenen Klassen und die jeweiligen Richtlinien innerhalb der Klasse. Die verschiedenen Länder folgend zwar alle dieser ICAO-Klassifizierung, allerdings gibt es durchaus Unterschiede in der Umsetzung und Definition. Diese sind in der AIP (Aeronautical Information Publication, das Luftfahrthandbuch) des jeweiligen Landes aufgeführt und sollten vom Piloten als Vorbereitung studiert werden. Im Nachfolgenden geben wir Details zur Umsetzung in Deutschland. (Informationen und Bilder von der DFS: https://dfs.de/homepage/de/medien/publikationen/sicherer-sichtflug.pdf?cid=ic0)

KlasseArt der KontrolleFlugregelnStaffelung von VerkehrHöchstgeschwindigkeitWettervorgaben für VFR
A (Alpha) – Kontrollierter Luftraum
(in Deutschland nicht vorhanden)
Nur IFR erlaubtIFR zu IFR  
B (Bravo) – Kontrollierter Luftraum
(in Deutschland nicht vorhanden)
VFR und IFRIFR zu IFR, IFR zu VFR, VFR zu VFR  
C (Charlie) – Kontrollierter Luftraum
VFR und IFRIFR zu IFR, IFR zu VFR, (Verkehrsinfo für VFR zu VFR)Nur VFR: 250kt unterhalb FL 100Flugsicht: 8km oberhalb FL 100; 5km unterhalb FL 100 Abstand Wolken: vertikal 1000 ft; horizontal 1500m
D (Delta) (nicht CTR (Kontrollzone um einen Flughafen)) – Kontrollierter Luftraum
VFR und IFRIFR zu IFR, (Verkehrsinfo für VFR)250kt unterhalb FL 100Flugsicht: 8km oberhalb FL 100; 5km unterhalb FL 100 Abstand Wolken: vertikal 1000 ft; horizontal 1500m
D (Delta) (CTR)- Kontrollierter Luftraum
VFR und IFRIFR zu IFR, (Verkehrsinfo für VFR)250ktFlugsicht: 5km Abstand Wolken: vertikal 1000 ft; horizontal 1500m Bodensicht: 5km Hauptwolkenuntergrenze: 1500 ft
E (Echo) – Kontrollierter Luftraum
VFR und IFRIFR zu IFR; Verkehrsinfo für VFR soweit möglich250kt unterhalb FL 100Flugsicht: 8km oberhalb FL 100; 5km unterhalb FL 100 Abstand Wolken: vertikal 1000 ft; horizontal 1500m
F (Foxtrott) – Unkontrollierter Luftraum (in Deutschland nicht vorhanden)VFR und IFRKeine Staffelung; Verkehrsinfo soweit möglich250ktFlugsicht: 5km Abstand Wolken: vertikal 1000 ft; horizontal 1500m
G (Golf) – Unkontrollierter Luftraum
VFR und IFR (in Deutschland nur in Verbindung mit einer RMZ)Keine Staffelung; Verkehrsinfo soweit möglich250ktFlugsicht: oberhalb 3000 AMSL oder 1000 AGL: 5 km in/unterhalb 3000 AMSL oder 1000 AGL: 1,5 km, falls IAS max. 140 kt Erdsicht Abstand von Wolken: oberhalb 3000 AMSL oder 1000 AGL: vertikal 1000 Fuß horizontal 1500 m in/unterhalb 3000 AMSL oder 1000 AGL: frei von Wolken

Gesamte Luftraumstruktur

Nachfolgende Abbildung gibt es Gesamtübersicht über die Luftraumstruktur in Deutschland.

Abbildung: Luftraumstruktur Deutschland (DFS: https://dfs.de/homepage/de/medien/publikationen/sicherer-sichtflug.pdf?cid=ic0 Seite 7)

Neben den zuvor beschriebenen Klassen gibt es noch weitere besondere Gebiete, die definierte vertikale und horizontale Ausmaße haben. Hierzu zählen bspw. besondere Gefahrengebiete wie nachfolgend aufgeführt.

  • Luftsperrgebiet (Prohibited Area): Sperrgebiete können unterschiedliche Ursachen haben, wie bspw. Militärische Übungen oder besonders gesicherte Veranstaltungen. In Sperrgebiete darf nicht eingeflogen werden. Sie werden mit «P» und einer Seriennummer gekennzeichnet. Dauerhafte Sperrgebiete werden in der Regel im Luftfahrthandbuch (AIP) und in den Karten veröffentlicht. Kurzfristige Gebiete werden per NOTAM angekündigt oft für einen bestimmten Zeitraum.
  • Flugbeschränkungsgebiete (Restricted Area): Flugbeschränkungsgebiete können dauerhaft oder auch nur temporär eingerichtet sein. Sie sollen Gefahren für die öffentliche Sicherheit abwenden und werden eingerichtet, um bestimmte Gebiete oder Anlagen zu schützen. Auch können sie für bestimmte Ereignisse (z.B. G8 Gipfel) eingerichtet werden. Sie werden mit «R» und einer Seriennummer gekennzeichnet. Gemäss dem Luftfahrthandbuch gilt: «Durchflüge durch aktive Flugbeschränkungsgebiete in Deutschland sind nur dann zulässig, wenn
    • die Art der Beschränkung es zulässt,
    • Durchflüge vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) allgemein genehmigt worden sind,
    • im Einzelfall die zuständige Flugverkehrskontrollstelle zugestimmt hat,
    • der Nutzer des Gebietes eine Genehmigung erteilt hat (für militärische Flüge)
    • für Rettungsflüge eine Vereinbarung zwischen der Einsatzleitstelle und der jeweiligen für die gefahrverursachenden Aktivitäten im Gebiet mit Flugbeschränkungen zuständigen Stelle getroffen wurde.»
  • Gefahrengebiete (Danger Area): Gefahrengebiete dienen ähnlich wie Sperrgebiete und Flugbeschränkungsgebiete der Flugsicherheit. Meist hängen diese Gebiete mit entsprechenden militärischen Gefahren zusammen (z.B. Durchführung militärischer Übungen). Sie werden mit dem Buchstaben «D» und einer Seriennummer gekennzeichnet und können dauerhaft oder temporär eingerichtet sein. Im Gegensatz zu «P» und «R» Gebieten ist der Durchflug durch Gefahrengebiete nicht beschränkt oder erlaubnispflichtig. Es gilt jedoch die Empfehlung diese Gebiete wenn möglich zu meiden und einen etwaigen Durchflug mit der Flugsicherung zu koordinieren

Neben den aufgeführten Gefahren und Beschränkungsgebieten sollen nachfolgend noch auf zwei wichtige Gebiete eingegangen werden, die auch direkt zu Beginn einer fliegerischen Karriere eine Rolle spielen: RMZ und TMZ:

  • Transponder Mandatory Zone (TMZ): Standardmässig hat man bei einem VFR-Flug in Deutschland seinen Transponder auf 7000 oder einer anderen von FIS zugewiesenen Frequenz gerastet. Dies ist gängige Praxis, die Verwendung eines Transponders ist im unkontrollierten Luftraum allerdings nicht vorgeschrieben. Fliegt man nun in eine TMZ ein, so muss jedoch der Transponder eingeschaltet sein bzw. auf die TMZ-spezifische Nummer umgeschaltet werden. Des Weiteren ist Hörbereitschaft auf einer veröffentlichten Funkfrequenz vorgeschrieben. Generell ist das Verfahren so, dass man vor Einflug in eine TMZ auf der FIS Frequenz anfragt ob man auf dem aktuellen Transponder Code bleiben oder eben wechseln soll.
  • Radio Mandatory Zone (RMZ): In einer RMZ ist ein Funkkontakt zu der angegebenen Frequenz zwingend erforderlich. Der VFR-Pilot muss hier vor Einflug in den Luftraum eine aktive Meldung auf der entsprechenden Frequenz abgeben.

Es gibt bzgl. Lufträumen noch viele weiter – oft länderspezifische – Einteilungen und Besonderheiten. Hier empfiehlt sich ein Studium des entsprechenden Luftfahrerhandbuchs (AIP).

​​​Zusammenfassung​ 

Der Luftraum ist in verschiedene Bereiche und Klassen aufgeteilt die der Sicherheit, dem geordneten Ablauf und der Koordination des Luftverkehrs dienen. Innerhalb der Lufträume gibt es verschiedene Fluginformations- und Kontrollservices, die dem Piloten zur Verfügung stehen.

Die ICAO definiert die Luftraumklassen A bis G. Dahinter stehen verschiedene Vorgaben zu Flugregeln, Staffelung von Verkehr, Höchstgeschwindigkeit, Wettervorgaben für VFR-Flüge und weiteres.

Es gibt hier viele länderspezifische Besonderheiten zu beachten, die in der jeweiligen AIP beschrieben sind.


Quellverweise:
DFS Sicherer Sichtflug

Inhaltsverzeichnis

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