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Pilot-Hub Academy
Modul 5 - Ablauf der LAPL / PPL Ausbildung
Kapitel - 1

Übersicht

Zuletzt aktualisiert am 10. April 2024
Es gibt verschiedene Pilotenlizenzen, die den Einstieg in die Welt der Fliegerei ermöglichen. Von Segelfliegern, über Ballone, bis hin zu Luftschiffen. In diesem Artikel befassen wir uns mit den Lizenzen für motorgetriebene Flugzeuge, die für Privatpiloten die mit Abstand relevantesten Lizenzen sind: LAPL und PPL. Wir geben einen Überblick wie die theoretische und praktische Ausbildung genau abläuft, über Inhalt, Vorgehen und Abschluss.

​​In dem Beitrag “Schritt für Schritt zur Privatpilotenlizenz” haben wir einen Überblick gegeben, wie der Weg zum Piloten gelingt. Man kann die einzelnen Schritte in drei Phasen einteilen. Phase 1 besteht aus der Auswahl der Flugschule und der Zusammenstellung der notwendigen Dokumente wie Medical oder ZÜP. In Phase 2 geht es dann um die eigentliche Ausbildung, bevor in Phase 3 die Lizenz mit den entsprechenden Dokumenten beantragt werden kann. 

​Wir widmen uns hier der wichtigsten zweiten Phase, nämlich der Ausbildung, und zwar konkret zum LAPL bzw. zum PPL für motorgetriebene Flugzeuge. Neben der Ausbildung und dem Test zu den allgemeinen Sprachkenntnissen und dem Sprechfunk – worauf wir an anderer Stelle im Detail eingehen – stellt die hier erläuterter theoretische und praktische Flugausbildung den Kern der fliegerischen Ausbildung dar.

Anforderungen

​Hier noch einmal die wesentlichen Anforderungen für den Beginn der Ausbildung: 

​Das Mindestalter für den Beginn der Ausbildung zu einer LAPL oder PPL-Ausbildung beträgt 16 Jahre und für den letztendlichen Erwerb der Lizenz muss man 17 Jahre alt sein. Ansonsten müssen weitere Anforderungen und insbesondere die Tauglichkeit (Medical) gegeben sein. Hierauf gehen wir im Beitrag «​Schritt für Schritt zur Privatpilotenlizenz​” im Detail ein. 

Theorie

​Die Theorieausbildung für LAPL (A) und PPL (A) ist deckungsgleich, hier gibt es keinen Unterschied (daher muss für eine etwaige Erweiterung einer LAPL (A) -Lizenz hin zu einer PPL (A) Lizenz auch keine weitere Theorieausbildung erfolgen). 

​Die Ausbildung muss bei einer dafür zugelassenen Flugschule – einer ATO bzw. DTO – absolviert werden und mindestens 100 Stunden umfassen. Als Vorgaben muss die Theorieausbildung in Teilen aus physischen «Classroom-Trainings» bestehen, kann aber auch Videos, computergestützte Trainingsverfahren oder Online-Kurse beinhalten. Die genaue Art der Wissensvermittlung bleibt der Flugschule überlassen. Vorgegeben ist jedoch, welche Inhalte genau vermittelt werden müssen. 

​Nachfolgende Auflistung umfasst die verschiedenen Theoriebereiche, die geschult werden.  

  1. ​Allgemeine Luftfahrzeugkunde 
  1. ​Navigation 
  1. ​Grundlagen des Fliegens 
  1. ​Luftrecht und ATC-Verfahren 
  1. ​Meteorologie 
  1. ​Menschliches Leistungsvermögen 
  1. ​Betriebliche Verfahren / Verhalten in besonderen Fällen 
  1. ​Kommunikation 
  1. ​Flugleistung und Flugplanung 

​Das Part-FCL Dokument (Link am Ende) beinhaltet die Syllabi (also die Lehrpläne) der LAPL und PPL-Lizenzen. 

​Nach Abschluss der theoretischen Ausbildung muss die ATO den Bewerber für die Theorieprüfung empfehlen. Nachdem diese Empfehlung gegeben wurde, hat man 12 Monate Zeit die Prüfung erstmals abzulegen, ansonsten bedarf es einer Nachschulung. Ab dem Zeitpunkt des ersten Prüfungsversuchs hat man wiederum 18 Monate, um die Prüfung insgesamt erfolgreich abzuschliessen (wenn man also mehrere Versuche benötigt, hat man dafür 18 Monate Zeit). Dabei hat man pro Fach maximal 4 Versuche und insgesamt maximal 6 Sitzungen für alle Bereiche.  

​Die Prüfung erfolgt beim Luftfahrtamt das zuständig ist, abhängig vom Sitz der Flugschule. Sie wird als Multiple Choice Test durchgeführt im Umfang von 120 Fragen und es braucht 75% richtig Antworten, um zu bestehen. Weitere Details zur Theorieprüfung gibt es in einem separaten Beitrag. 

Praxis

​Die praktische Ausbildung folgt auf die theoretische (man kann auch beides gleichzeitig machen, in jedem Fall muss die Theorie bestanden sein, bevor die praktische Flugprüfung abgelegt werden kann). Hier gibt es Unterschiede zwischen der Ausbildung zum PPL und zum LAPL. Auch sind die Ausbildungsinhalte unterschiedliche zwischen z.B. Flugzeugen und Helikoptern. Nachfolgend möchten wir auf die PPL (A) und LAPL (A) Ausbildung eingehen, da wir uns in der Academy auf Flugzeuge und die entsprechende Ausbildung fokussieren. 

Für den LAPL (A) muss die Ausbildung aus mindestens 30 Flugstunden bestehen, davon mindestens 15 Stunden Flugausbildung mit dem Fluglehrer, sowie 6 Stunden Soloflug (unter Supervision des Fluglehrers), davon mindestens 3 Stunden Solo-Überlandflug, mit einem Solo-Überlandflug von mindestens 150km mit Landung an einem anderen Flugplatz. Im Rahmen der Ausbildung werden alle Elemente eines Flugs trainiert, die dann am Ende in der Prüfung abverlangt werden. 

​Der Inhalt des praktischen LAPL (A) Ausbildungs-Lehrplans soll folgende Bereiche umfassen (aus dem Part-FCL): 

  • ​pre-flight operations, including mass and balance determination, aircraft inspection and servicing;  
  • ​aerodrome and traffic pattern operations, collision avoidance precautions and procedures; 
  • ​control of the aircraft by external visual reference; 
  • ​flight at critically low air speeds, recognition of, and recovery from, incipient and full stalls; 
  • ​flight at critically high air speeds, recognition of, and recovery from, spiral dive; 
  • ​normal and crosswind take-offs and landings; 
  • ​maximum performance (short field and obstacle clearance) take-offs, shortfield landings; 
  • ​cross-country flying using visual reference, dead reckoning and radio navigation aids; 
  • ​emergency operations, including simulated aeroplane equipment malfunctions; 
  • ​operations to, from and transiting controlled aerodromes, compliance with air traffic services procedures and communication procedures. 

Für den PPL (A) müssen im Rahmen der Ausbildung mindestens 45 Flugstunden absolviert werden, wovon maximal 5 Stunden in einem Flugsimulator (FSTD) geflogen werden können. Von den 45 Stunden müssen wiederum mindestens 25 Stunden Flugzeit mit einem Fluglehrer erfolgen, sowie 10 Stunden Soloflug (unter Supervision des Fluglehrers), davon mindestens 5 Stunden Solo-Überlandflug, mit einem Solo-Überlandflug von mindestens 270km mit Landung an zwei anderen Flugplätzen.  

​Der Inhalt des praktischen PPL (A) Ausbildungs-Lehrplans soll folgende Bereiche umfassen (aus dem Part-FCL): 

  • ​pre-flight operations, including mass and balance determination, aircraft inspection and servicing; 
  • ​aerodrome and traffic pattern operations, collision avoidance precautions and procedures; 
  • ​control of the aircraft by external visual reference; 
  • ​flight at critically low air speeds, recognition of, and recovery from, incipient and full stalls; 
  • ​flight at critically high air speeds, recognition of, and recovery from, spiral dive; 
  • ​normal and crosswind take-offs and landings; 
  • ​maximum performance (short field and obstacle clearance) take-offs, short-field landings; 
  • ​flight by reference solely to instruments, including the completion of a level 180 ° turn; 
  • ​cross-country flying using visual reference, dead reckoning and radio navigation aids; 
  • ​emergency operations, including simulated aeroplane equipment malfunctions; 
  • ​operations to, from and transiting controlled aerodromes, compliance with air traffic services procedures, communication procedures and phraseology. 

​Der Unterschied zwischen PPL (A) und LAPL (A) Ausbildung sind also im Wesentlichen 15 Flugstunden, da beim LAPL einige Bereiche – insb. die Funknavigation – in der Ausbildung nicht im gleichen Umfang oder (z.B. Einflug in Wolken und 180° Umkehrkurve) gar nicht geschult werden müssen. Dementsprechend kann man seine LAPL-Lizenz jederzeit durch Nachholen der Stunden (mindestens 15 Flugstunden, davon 4 Stunden Soloflugzeit und 2 Stunden Solo-Überlandflug von mindestens 270 km mit Landung an zwei anderen Flugplätzen) mit anschliessender (erneuter) praktischer Prüfung zur PPL-Lizenz «upgraden».  

​In jedem Fall schliesst die praktische Ausbildung mit einem Prüfungsflug mit einem dafür zugelassenen Prüfer ab. Weitere Details zur praktischen Flugprüfung gibt es in einem separaten Beitrag.

​​​Zusammenfassung​

​​Auf dem Weg zur Pilotenlizenz stellen die theoretische und praktische Flugausbildung den Kern der gesamten Ausbildung dar.  

​Die theoretische Ausbildung umfasst 100 Stunden und ist für PPL (A) und LAPL (A) identisch. Sie kann je nach Flugschule auf verschiedene Arten Erfolgen, muss sich aber am definierten ICAO bzw. EASA-Lehrplan orientieren. Die Ausbildung schliesst mit einer theoretischen Prüfung ab. 

​Die praktische Ausbildung ist für LAPL und PPL unterschiedlich und umfasst alle verschiedenen Bereiche eines Fluges und der zugehörigen Vorbereitung. Die praktische Ausbildung schliesst mit einem Prüfungsflug ab.  ​ 


Quelle: EASA FCL

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