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Flugunfall: Absturz eines Motorseglers beim Windenstart auf der Hahnweide

Zuletzt aktualisiert am 6. August 2024
Am 24. März 2019 ereignete sich auf dem Sonderlandeplatz Hahnweide ein schwerer Unfall, bei dem der 66-jährige Pilot eines Motorseglers vom Typ LAK-17B FES mini tödlich verletzt wurde. Der Untersuchungsbericht der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) dokumentiert den Ablauf und die Umstände des Unfalls und bietet wichtige Einblicke in die Ereignisse.

Ereignisse und Flugverlauf

Am Unfalltag rüstete der erfahrene Pilot den Motorsegler am Morgen auf und brachte ihn zum Startplatz. Nach einem erfolgreichen Windenstart mit einem Fluglehrer in einem Twin-Astir bereitete er seinen ersten Windenstart des Jahres auf der LAK-17B FES mini vor. Zeugen berichteten, dass der Pilot laut die Checkliste im Cockpit durchging, bevor der Windenstart um 14:57 Uhr begann.

Der Start verlief zunächst normal, doch nach dem Abheben nahm das Flugzeug eine steile Steigfluglage ein und verlor plötzlich an Kontrolle. Der Motorsegler kippte nach rechts ab und stürzte etwa 200 Meter von der Startstelle entfernt auf die Graspiste. Der Pilot verstarb noch an der Unfallstelle, und das Flugzeug wurde vollständig zerstört.

Angaben zum Piloten

Der 66-jährige Pilot besaß seit 1993 einen unbefristeten Luftfahrerschein für Segelflugzeugführer (LAPL-S) sowie weitere Berechtigungen für verschiedene Startarten, darunter Schlepp- und Windenstarts. Zudem war er im Besitz eines Luftfahrerscheins für Luftsportgeräteführer, unter anderem für Ultraleichtflugzeuge. Sein flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis war bis April 2020 gültig, und er war verpflichtet, eine multifokale Brille zu tragen.

Der Pilot hatte eine umfangreiche Flugerfahrung mit über 1.700 Stunden auf Segelflugzeugen und etwa 500 Stunden auf motorbetriebenen Luftsportgeräten. Auf dem betroffenen Flugzeugmuster hatte er jedoch nur drei Eigenstarts absolviert und dies war sein erster Windenstart auf diesem Muster.

Angaben zum Luftfahrzeug

Das verunglückte Luftfahrzeug war ein Motorsegler vom Typ LAK-17B FES mini, der 2017 in Litauen hergestellt wurde. Es handelt sich um ein modernes Flugzeug, das mit einem Front-Electric-Sustainer-Antrieb (FES) ausgestattet ist, einem Elektromotor mit faltbarem Propeller in der Rumpfnase. Das Flugzeug war mit Hybridverbundwerkstoffen gebaut und hatte eine Spannweite von 13,5 Metern. Das Luftfahrzeug war in Deutschland zugelassen und verfügte über eine vorläufige Fluggenehmigung (Permit to Fly), die am Tag nach dem Unfall ablief.

Ablauf des Unfalls

Der Unfall ereignete sich während des Windenstarts. Nach dem Abheben zeigte das Flugzeug eine instabile Fluglage, da es in eine zu steile Steigfluglage überging. Trotz der Anweisungen des Windenfahrers, die Geschwindigkeit zu erhöhen, kippte das Flugzeug über die rechte Tragfläche ab und stürzte ab. Die Untersuchung der BFU ergab keine technischen Mängel am Luftfahrzeug, die den Unfall hätten verursachen können.

Das verwendete Windenseil war ein Stahlseil, das nicht gerissen war, jedoch deutliche Spuren hoher Belastung aufwies. Die Wetterbedingungen am Unfalltag waren relativ ruhig, mit schwachem Wind aus nordwestlicher Richtung und einer Sichtweite von 8 Kilometern.

Unfallstelle und Feststellungen

Das Flugzeug prallte etwa 220 Meter von der Startstelle entfernt auf den Boden. Die Untersuchung ergab, dass der erste Bodenkontakt mit der rechten Tragfläche und dem Cockpitbereich erfolgte. Der Motorsegler kam auf der Oberseite liegend zum Stillstand, und der vordere Cockpitbereich war vollständig zerstört. Die Tragflächen wiesen multiple Risse und Stauchungen auf, das Fahrwerk war ausgefahren, und das Windenseil hatte sich vom Flugzeug gelöst.

Schlussfolgerungen und Empfehlungen

Im Rahmen der Untersuchung stellte die BFU fest, dass die Angaben im Flughandbuch in Bezug auf den Windenstart eine Umwölbung während der Startphase forderten, was sich jedoch als problematisch herausstellte, insbesondere bei leistungsstarken Startwinden. Dies führte zu einer Änderung der entsprechenden Bauvorschriften und des Flughandbuchs.

Die BFU verzichtete aufgrund dieser Änderungen auf die Herausgabe weiterer Sicherheitsempfehlungen, betonte jedoch die Notwendigkeit, dass Flughandbücher klare und präzise Anweisungen für den sicheren Betrieb von Luftfahrzeugen enthalten müssen.

Dieser tragische Unfall unterstreicht die Wichtigkeit gründlicher Vorbereitungen und der genauen Beachtung von Betriebsvorschriften, insbesondere bei neuen oder ungewohnten Flugzeugmustern. Die Untersuchungsergebnisse sollen dazu beitragen, ähnliche Unfälle in Zukunft zu verhindern und die Sicherheit im Luftsport zu erhöhen.


Quellverweise:
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung

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