Diese nationale Lizenz kann dazu berechtigen, unter anderem folgende Luftfahrzeuge zu führen: Gyrokopter, Schwerkraftgesteuerte und aerodynamisch gesteuerte Luftfahrzeuge bis 600kg maximalem Abfluggewicht, beispielsweise eine Comco Ikarus C42 oder Remox GX
Diese EASA- und ICAO-konforme Lizenz kann dazu berechtigen, unter anderem folgende Luftfahrzeuge zu führen:
Nicht-motorisierte Segelflugzeuge sowie bei entsprechender Berechtigungserweiterung auch Reisemotorsegler (sogenannte Touring Motor Glider - kurz TMG) - beispielsweise eine ASK-21
Diese EASA-konforme Lizenz kann dazu berechtigen, unter anderem folgende Luftfahrzeuge zu führen:
Kolbengetriebene einmotorige Flugzeuge unter Sichtflugbedingungen bis maximal 2.000kg Abfluggewicht und 3 Passagieren - beispielsweise eine Cessna 172 oder Piper PA38
Diese EASA- und ICAO-konforme Lizenz kann dazu berechtigen, unter anderem folgende Luftfahrzeuge zu führen: Kolbengetriebene einmotorige Flugzeuge unter Sicht- und Instrumentenflugbedingungen (bei entsprechender Berechtigung) bis maximal 5.700kg Abfluggewicht. Zudem sind auch nicht komplizierte Hochleistungsflugzeuge möglich - beispielsweise eine TBM 930
Diese EASA- und ICAO-konforme Lizenz kann dazu berechtigen, unter anderem folgende Luftfahrzeuge zu führen: Verschiedene Flugzeuge analog zur PPL-A Lizenz, jedoch in einem kommerziellen Umfeld - beispielsweise im Charterflugbetrieb
Diese EASA- und ICAO-konforme Lizenz kann dazu berechtigen, unter anderem folgende Luftfahrzeuge zu führen: Verkehrsflugzeuge im internationalen Passagierverkehr - beispielsweise eine Boeing 737 oder einen Airbus A320
Diese EASA- und ICAO-konforme Lizenz kann dazu berechtigen, unter anderem folgende Luftfahrzeuge zu führen: Verkehrsflugzeuge einer Airline (analog zum ATPL), jedoch stets mit mindestens einer Zweimannbesatzung