Stellen Dir vor: Die Freiheit des Fliegens in greifbarer Nähe, aber das Class 2 Medical ist abgelaufen. Die ernüchternde Nachricht könnte so manchem Privatpiloten das Herz schwer machen. Sofern jedoch noch das Class LAPL Medical gültig ist, gibt es einen Weg, weiterhin in die Luft zu kommen.
Und dieser Weg führt über die Leichtflugzeug-Pilotenlizenz (LAPL)!
Die Lösung: LAPL-Rechte nutzen
Der Himmel muss nicht unerreichbar bleiben, nur weil das medizinische Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2 seine Gültigkeit verloren hat. Als Inhaber einer PPL kannst Du weiterhin fliegen, indem Du auf die Rechte des LAPL zurückgreifst. Doch was bedeutet das konkret?
Mit den LAPL-Rechten dürfen einmotorige Land- und Wasserflugzeuge mit einem maximalen Startgewicht von 2.000 kg gesteuert werden. Das deckt viele der beliebten Flugzeugtypen ab, mit denen Privatpiloten ohnehin gern unterwegs sind. Aber Vorsicht: Die Nutzung ist auf nichtgewerbliche Flüge beschränkt, und Du darfst keine Entlohnung für Deine Dienste als Pilot erhalten.
Mit Freunden in die Lüfte: Aber in kleiner Runde
Eine der Freuden des Fliegens ist es, diese Erfahrung mit anderen zu teilen. Auch mit LAPL-Rechten ist das möglich – Du darfst bis zu drei Passagiere mitnehmen. Perfekt für einen Ausflug mit der Familie oder ein Abenteuer mit Freunden. Die Einschränkung liegt in der Anzahl: Mehr als drei Personen können nicht an Bord sein, was eine gewisse Planung erfordert, wenn die ganze Familie flugbegeistert ist.
Nachtflug und Kunstflug: Mehr als nur geradeaus
Auch wenn der LAPL-Betrieb mit einigen Einschränkungen verbunden ist, gibt es Spielraum für besondere Aktivitäten. Hast Du die entsprechenden Qualifikationen, kannst Du weiterhin Nachtflüge oder sogar Kunstflüge durchführen. Doch der Instrumentenflug, der tiefe Wolkendecken durchdringt, und die Lehrberechtigung bleiben Dir verwehrt – diese erfordern nach wie vor das volle Class 2 Medical.
Fazit: Weiterhin in die Luft – mit klaren Spielregeln
Für PPL-Piloten, deren medizinisches Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2 abgelaufen ist, ist das Fliegen nicht vorbei. Die LAPL-Rechte bieten eine flexible Alternative, um weiterhin die Freude am Fliegen zu erleben. Ja, es gibt Einschränkungen – aber für viele bedeutet es, dass sie nicht am Boden bleiben müssen. Nutze diese Möglichkeit, die Luft weiter zu erobern!
Weitere Details finden sich in dieser sehr gut zusammengestellten PDF der Behörde in Niedersachsen.