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Fliegen ohne Betriebsleiter: Der Weg zu mehr Autonomie an Flugplätzen

Zuletzt aktualisiert am 8. September 2024
Ende April 2024 markierte eine wichtige Veränderung für die allgemeine Luftfahrt in Deutschland: Die Richtlinien für das Fliegen ohne Betriebsleiter, vormals Flugleiter, wurden in den Nachrichten für Luftfahrer (NfL) 1-2024-3106 veröffentlicht. Diese Neuerung steht für eine tiefgreifende Umgestaltung der Betriebsabläufe an Flugplätzen und eröffnet Piloten und Betreibern neue Freiheiten, indem es die Rolle des Betriebsleiters in Frage stellt und klar abgrenzt. Die Umbenennung und die detaillierte Unterscheidung der Aufgaben und Befugnisse des Betriebsleiters führen jedoch zu einem gewissen Handlungsdruck bei der Anpassung der Genehmigungen der meisten Flugplätze.

Hintergrund der neuen Regelung

Der Flugleiter, traditionell eine Schlüsselfigur an vielen unkontrollierten Flugplätzen, war bisher für die Überwachung und Koordination des Flugbetriebs zuständig. Mit der Veröffentlichung der NfL 1-2024-3106 wurde die Rolle neu definiert, und der Begriff „Betriebsleiter“ eingeführt. Diese Änderung beschränkt die Aufgaben dieser Position und legt fest, dass unter bestimmten Voraussetzungen auf die ständige Anwesenheit einer solchen Person verzichtet werden kann.

Während diese Neuerungen für viele Flugplatzbetreiber eine längst überfällige Erleichterung darstellen, gibt es in der Praxis immer noch Herausforderungen. In vielen Fällen haben Landesluftfahrtbehörden die von den Flugplatzbetreibern gestellten Anträge auf Anpassung der Genehmigungen bislang nicht bearbeitet. Obwohl die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine positive Entscheidung längst bestehen, kommt es bei einigen Behörden zu erheblichen Verzögerungen, was den Fortschritt bremst und für Unmut sorgt.

Fortschritte in Nordrhein-Westfalen: Vorreiterrollen der Bezirksregierungen Münster und Düsseldorf

Erfreuliche Entwicklungen sind jedoch aus Nordrhein-Westfalen zu berichten. Die Bezirksregierung Münster hat kürzlich ein Musterbetriebskonzept sowie einen Musterantrag an die Flugplätze in ihrem Zuständigkeitsbereich verschickt. Diese Dokumente sollen den Betreibern als Leitfaden für die Antragstellung dienen und zeigen, wie pragmatisch und flexibel die neuen Regeln umgesetzt werden können. Dadurch wird den Betreibern ermöglicht, die individuellen Besonderheiten ihres Flugplatzes und der Art des Flugbetriebs zu berücksichtigen.

Ein konkretes Beispiel für den Erfolg dieser neuen Herangehensweise ist der Verkehrslandeplatz Borkenberge, der kürzlich die Genehmigung erhalten hat, den Flugbetrieb auch ohne ständige Anwesenheit eines Betriebsleiters durchzuführen. Diese Genehmigung ist ein wichtiger Schritt für die allgemeine Luftfahrt, da sie zeigt, dass die neuen Regelungen tatsächlich in die Praxis umgesetzt werden können.

Auch die Bezirksregierung Düsseldorf ist aktiv geworden und bietet Informationsveranstaltungen an, um Flugplatzbetreiber über die neuen Regelungen aufzuklären und den Antragsprozess zu erleichtern. Diese proaktive Herangehensweise hat sich als äußerst hilfreich erwiesen und trägt dazu bei, die Unsicherheiten, die viele Betreiber noch haben, abzubauen.

Herausforderungen bei der Umsetzung: Verzögerungen und Widerstände

Trotz dieser positiven Beispiele zeigen sich bei vielen anderen Landesluftfahrtbehörden erhebliche Verzögerungen bei der Umsetzung der neuen Regeln. Diese Zurückhaltung führt dazu, dass der Prozess unnötig verlangsamt wird und einige Flugplätze weiterhin auf Entscheidungen warten müssen. Besonders ärgerlich ist dies, weil die rechtlichen und praktischen Grundlagen bereits existieren, um die Genehmigungen zeitnah zu erteilen.

Die Initiative „Fliegen ohne Flugleiter“, die von Guido Frey und der AOPA-Germany unterstützt wird, setzt sich seit der Einführung der neuen Regelungen im Frühjahr 2023 intensiv für eine schnellere und flächendeckende Umsetzung ein. Dabei haben sie wiederholt angeboten, ihre Expertise und bereits vorhandene Konzepte zur Verfügung zu stellen. Diese Konzepte wurden bereits im letzten Jahr entwickelt und könnten mit geringem Aufwand auf die aktuellen Vorgaben angepasst werden. Es bleibt unverständlich, warum einige Behörden dieses Angebot nicht nutzen und die Einführung verzögern.

Technische Anforderungen und Sicherheitsaspekte

Ein zentraler Punkt, der bei der Umsetzung der neuen Regelungen eine Rolle spielt, ist die notwendige technische Anpassung der Flugplätze. Die Feuerlösch- und Rettungsvorkehrungen müssen den aktuellen Standards entsprechen, bevor der Betrieb ohne Betriebsleiter möglich ist. Dazu gehört, dass die Flugplätze nach § 41 Luftverkehrszulassungsordnung (LuftVZO) die entsprechenden Anpassungen anzeigen und bestätigen, dass die Maßnahmen praktisch umgesetzt wurden.

Trotz dieser technischen Voraussetzungen haben einige Flugplätze diese Anpassungen noch nicht vollständig umgesetzt, was eine entscheidende Hürde bei der Genehmigung darstellt. Ohne diese Maßnahmen können die neuen Regelungen nicht angewandt werden, was den Prozess zusätzlich verlangsamt.

Warum ist das Fliegen ohne Betriebsleiter wichtig?

Die Frage, warum sich einige Flugplätze gegen das Fliegen ohne Betriebsleiter sträuben, wird häufig gestellt. Kritiker fragen sich, warum dieses Thema mit solcher Entschlossenheit verfolgt wird. Die Antwort liegt in der Vision einer freieren und einfacheren Fliegerei in Deutschland. Für viele Piloten und Betreiber steht fest, dass die Flugplätze autonomer und flexibler werden müssen. Ein zentraler Vorteil des Fliegens ohne Betriebsleiter liegt darin, dass der Flugbetrieb außerhalb der stark frequentierten Zeiten ohne zusätzliche personelle Ressourcen durchgeführt werden kann.

Der Weg zu mehr Flexibilität bedeutet jedoch nicht, dass die Rolle des Betriebsleiters vollständig abgeschafft wird. Flugplatzbetreiber haben weiterhin die Möglichkeit, bei Bedarf temporär oder dauerhaft einen Betriebsleiter einzusetzen. Der Grundsatz eines Flugbetriebs ohne Betriebsleiter sollte jedoch das Ziel sein, um langfristig mehr Freiheit und Effizienz zu erreichen.

Fazit: Ein notwendiger Schritt in die Zukunft

Die Einführung des Flugbetriebs ohne Betriebsleiter ist ein Schritt in die richtige Richtung für die allgemeine Luftfahrt in Deutschland. Die neuen Regelungen bieten Flugplatzbetreibern und Piloten mehr Autonomie und Flexibilität. Trotz der bisherigen Verzögerungen bei einigen Behörden zeigt sich in Nordrhein-Westfalen, dass eine pragmatische und flexible Umsetzung möglich ist. Die Beispielplätze wie Borkenberge machen Mut, dass diese Entwicklung sich bundesweit durchsetzen wird.

Es liegt nun an den verbleibenden Landesluftfahrtbehörden, dem Beispiel der Bezirksregierungen Münster und Düsseldorf zu folgen und die Anträge der Flugplätze zügig zu bearbeiten.


Quellverweise:
AOPA

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