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Fliegen im Ausland

Statistiken zeigen das viele Piloten mehrheitlich fliegerisch nur im Heimatland unterwegs sind. Dafür mag es verschiedene Gründe geben, ein Grund ist sicher auch der Respekt sich in einem anderen Land zu bewegen, mit anderen Vorschriften, einer anderen Sprache und Dingen die einfach anders sind als „zuhause“.

Mit diesem Beitrag wollen wir mithelfen diesen Respekt ein wenig zu reduzieren. Fliegen im Ausland kann zu ganz neuen, wundervollen Erfahrungen führen und den Horizont stark erweitern.

Länderspezifische Regelungen

Es empfiehlt sich unbedingt vorab die AIP des jeweiligen Landes zu studieren. Jedes Land kann in einigen Bereichen von den globalen ICAO Richtlinien abweisen und hier sollte man sich vorher informieren, um entsprechend vorbereitet zu sein. 

Im Pilot-Hub haben wir die wichtigsten Informationen je Land zusammengefasst.

In diesem Beitrag wollen wir uns mit übergreifenden Dingen befassen wie notwendigen Lizenzen und Voraussetzungen, notwendiger Vorbereitung und Dingen wie Einreise und Zoll. 

Zudem findet Ihr am Ende des Beitrages eine Übersicht über die verschiedenen länderspezifischen Bestimmungen.

Lizenzen und Bedingungen

Die Freiheit, als Pilot eigenständig internationale Flüge zu unternehmen, ist eine faszinierende Facette der privaten Luftfahrt. Diese Freiheit kommt jedoch mit einer Reihe von Verantwortlichkeiten und Voraussetzungen, insbesondere wenn es um die grenzüberschreitende Luftfahrt geht. Der Schlüssel zu einem erfolgreichen und reibungslosen Flug ins Ausland liegt in der sorgfältigen Vorbereitung und Kenntnis der erforderlichen Dokumente, Lizenzen und Vorschriften. 

Lizenzen und Berechtigungen 

Ein grundlegendes Verständnis der verschiedenen Pilotenlizenzen und ihrer Gültigkeit in verschiedenen Ländern ist entscheidend. Alle wichtigen Informationen zu Lizenzen findet ihr in unserer Pilot-Hub Academy. Die Private Pilot Licence (PPL) z.B., die nach ICAO-Standard ausgestellt wird, genießt weltweite Anerkennung. Im Gegensatz dazu ist die Light Aircraft Pilot Licence (LAPL), eine EASA-spezifische Lizenz, nur innerhalb der Mitgliedstaaten der EASA gültig. Piloten, die mit Ultraleichtflugzeugen (UL) fliegen, müssen sich ebenfalls der Einschränkungen ihrer Lizenzen bewusst sein, da einige Länder möglicherweise keine Anerkennung bieten. Zudem müssen Piloten von in den USA registrierten Flugzeugen (N-registriert) sowohl eine US-amerikanische als auch eine entsprechende europäische Lizenz besitzen (siehe hierzu auch den Abschnitt weiter unten). 

Funksprechzeugnisse und Sprachkenntnisse 

Ein Sprechfunkzeugnis ist notwendig, um eine Luftfunkstelle an Bord eines deutschen Flugzeugs betreiben zu dürfen. Für internationale Flüge ist das beschränkt gültige Sprechfunkzeugnis II (BZF II) nicht ausreichend; ein BZF I oder ein Allgemeines Sprechfunkzeugnis (AZF) wird benötigt. Zusätzlich ist für das Funken auf Englisch ein ICAO-Sprachnachweis Level 4 oder höher erforderlich. Dies gilt auch für Piloten von N-registrierten Flugzeugen, die ein entsprechendes Sprechfunkzeugnis vorweisen müssen. 

Reisedokumente und Flugzeugpapiere 

Die Notwendigkeit gültiger Reisedokumente wie Personalausweis oder Reisepass je nach Zielort ist offensichtlich. Für Piloten US-registrierter Flugzeuge ist es ebenso wichtig, die Dokumente zur Verzollung und Versteuerung des Flugzeugs bei der Einfuhr in den europäischen Wirtschaftsbereich mitzuführen. 

Tankkarten 

Eine scheinbar nebensächliche, aber in der Praxis sehr wichtige Vorbereitung ist die Beschaffung von Tankkarten für die Betankung im Ausland. Da viele Flugplätze außerhalb Deutschlands Tankautomaten verwenden, die spezielle Tankkarten erfordern, ist es ratsam, sich vorab entsprechend auszustatten. Die AirBP-Karte und die Total Energies-Karte sind Beispiele für solche Tankkarten, die eine problemlose Betankung ermöglichen. 

Planung des Auslandfluges

Die Wahl des Ziels ist der erste Schritt zur Planung eines Auslandsflugs. Inspirationsquellen wie Fachartikel, Erfahrungsberichte anderer Piloten auf Plattformen wie eddh.de, und der Austausch in Pilotenforen bieten wertvolle Anregungen. Digitale Navigations-Apps und Papierkarten helfen, einen ersten Überblick über mögliche Routen und Destinationen zu gewinnen. 

Auf jeden Fall sollte der Flug gewissenhaft geplant werden. In den Standardized European Rules of the Air (SERA) sind die Anforderungen an die Flugvorbereitung in SERA.2010 geregelt. Diese gelten für Deutschland genauso wie für die EASA Nachbarländer. Im Pilot Hub haben wir alle wichtigen Dinge zur Flugvorbereitung zusammengefasst. 

Wichtige Dokumente und Vorschriften 

Das Studium der Aeronautical Information Publication (AIP) der zu überfliegenden Länder ist unerlässlich. Diese Publikationen, online oder in Navigations-Apps verfügbar, enthalten wichtige Informationen zu Lufträumen, Verfahren, Flugplätzen und besonderen Vorschriften. Insbesondere die Teile ENR (Enroute) und AD (Aerodromes) sind von Interesse, da sie Auskunft über die Notwendigkeit von Flugplänen und spezifische Anflugverfahren geben. 

Grenzpolizei, Zoll und Airport of Entry 

Ein kritischer Aspekt bei Auslandsflügen ist die Abwicklung von grenzpolizeilichen und zollrechtlichen Formalitäten. Die Notwendigkeit einer grenzpolizeilichen Abfertigung hängt von den Schengen-Abkommen und nationalen Bestimmungen ab. Zollkontrollen sind insbesondere bei Flügen in oder aus Nicht-EU-Ländern relevant. In einigen Fällen ist die Landung an einem speziell ausgewiesenen Airport of Entry erforderlich. Diese Informationen sind in der AIP des Ziellandes sowie der Ausgangsdestination zu finden. Siehe hierzu auch der Abschnitt weiter unten im Artikel. 

Flugplanung 

Die Erstellung eines Flugplans ist für die meisten Länder für grenzüberschreitende Flüge vorgeschrieben. Moderne Tools und Navigations-Apps erleichtern die Flugplanerstellung und -übermittlung erheblich. Wichtige Angaben im Flugplan umfassen unter anderem die geplante Route, geschätzte Zeiten für den Eintritt in fremde Lufträume (EET) und besondere Kennzeichen der Ausrüstung. Es ist ratsam, Wegpunkte und FIR-Grenzübergänge präzise zu planen und im Flugplan zu vermerken. 

Flugpläne müssen in der Regel 60 Minuten vor der voraussichtlichen Abblockzeit EOBT eingereicht werden. 

Wetter-Briefing 

Für den Auslandsflug gelten natürlich die gleichen Anforderungen an ein Wetter-Briefing wie für einen Inlandsflug. Allerdings bekommt dies durch die oft weitere Entfernung noch mal eine andere Note. Oft wird man auch höher steigen wollen als bei kurzen Flügen. In der Höhe hat man in der Regel mit weniger Turbulenzen zu rechnen. Ob es sich allerdings lohnt hoch zu steigen hängt von den Windverhältnissen und der Leistungsfähigkeit des Flugzeugs an. Fliegt man VFR kann das Thema «Flug über Wolken» relevant werden. 

Für den Streckenflug sollte man sich auf jeden Fall die Verhältnisse des Abflugortes, des Zielortes und der Orte auf der Reise genau anschauen. Hierfür gibt es METARs und TAFs, aber auch Meteogramme, Cross-Sections und andere Dinge. Links zu spezifischen Wetterinformationsseiten je nach Land haben wir bei den Informationen zu den einzelnen Ländern zusammengefasst. 

Lufträume 

Hier ist es wichtig sich vorab über die Lufträume auf der Flugstrecke zu informieren. Je nach Land kann es hier unterschiedliche Vorschriften geben. Auch gibt es in bestimmten Ländern Lufträume die es nicht notwendigerweise in Deutschland gibt (z.B. gibt es Luftraum A in Italien) und auch andere Ausprägungen (z.B. ATZ – Aerodrome Traffic Zones die es in Deutschland nicht gibt, wohl aber in umliegenden Ländern). Auch kann die Gesetzgebung in den Lufträumen anders sein. Während bspw. in Deutschland IFR Verkehr in Luftraum G nur auf festgelegten An- und Abflugstrecken erlaubt ist, ist in den meisten anderen europäischen Ländern IFR auch in Luftraum G generell möglich.  

Wir haben versucht wichtige länderspezifische Unterschiede zusammenzustellen. Allerdings sollte man sich hier immer auch zusätzlich Informieren und am besten die AIP des jeweiligen Landes studieren. 

Praktische Tipps für die Reise 

Für die Reise empfiehlt es sich, neben den notwendigen Papieren und Tankkarten, auch an praktische Gegenstände wie Öl für den Motor, Warnwesten, Verzurrseile und Erdanker zu denken. Die Mitnahme eines zusätzlichen Ladekabels und einer Powerbank für Navigationsgeräte, ausreichend Bargeld und eine Kreditkarte, sowie gegebenenfalls Überwasserausrüstung, ist ebenfalls ratsam. 

Die gründliche Vorbereitung eines Auslandsflugs kann zwar aufwendig erscheinen, ist aber mit der richtigen Planung und den verfügbaren digitalen Hilfsmitteln durchaus überschaubar. Wichtig ist, sich frühzeitig mit den Vorschriften und Anforderungen der betroffenen Länder vertraut zu machen und alle notwendigen Dokumente und Informationen bereitzuhalten.  

Zusätzlich kann es auch sinnvoll sein, auf die Erfahrung anderer Piloten zuzugreifen. Hier erhält man oft wichtige Informationen oder nützliche Tipps, die man ansonsten nur schwer oder gar nicht bekommt. Hierbei helfen Zeitschriften oder auch Navigations-Apps oder auch Platformen wie www.eddh.de. 

Einreisebestimmungen und Zoll

Hier gibt es zwei verschiedenen Themen die beachtet werden müssen. Zum einen gelten bestimmte Regeln für Mitgliedsstaaten der EU, zum anderen gibt es Ländern die Teil des Schengener Abkommens sind, oder eben nicht, oder diese nicht in vollem Umfang umgesetzt haben. 

Generell gilt: Haben Länder das Schengener Abkommen unterzeichnet, dann benötigt man keine Passkontrollen. Ist das Land Teil der EU, dann ist keine Verzollung nötig. Die Themen Schengen und EU sind nun in beliebigen Kombinationen möglich. Länder die Mitglied der EU sind UND das Schengener Abkommen umgesetzt haben, wo es also weder Passkontrolle noch Zoll gibt, sind: Belgien, Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn. 

Mitglied der EU sind: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Irland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern. Hier ist also keine Zollkontrolle nötig. 

Mitglied von Schengen sind die EU Länder: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn.  

Außerdem die nicht EU Länder: Island, Norwegen, Schweiz und Lichtenstein. 

Will man in Länder einreisen in denen entweder Verzollung und/oder eine grenzpolitische Abfertigung nötig ist (wenn das Land eben nicht Teil der EU UND des Schengener Abkommens ist), dann erfordern einige Länder, dass man nur über bestimmte Flughäfen einreisen darf, an denen eben eine entsprechende Kontrolle erfolgen kann. Diese nennt man Airport of Entry. 

Für Flüge innerhalb der EU ist wie beschrieben keine Verzollung nötig. Wie aber ist die Situation wenn man sich über die Grenzen der EU hinaus bewegt? 

Hier gab es in jüngerer Vergangenheit eine bedeutende Erleichterung für die Allgemeine Luftfahrt, die sich aus Änderungen in den Zollvorschriften der Europäischen Union ergibt. Im Zentrum steht die Anpassung des Artikels 141 in der EU-Verordnung 2020/877 vom April 2020, die es erlaubt, dass zollfreie Waren und Flugzeuge bei grenzüberschreitenden Flügen ohne die vorherige Anmeldung an Zollflugplätzen transportiert werden können. Diese Regelung gilt für private Reisende, die keine verbotenen oder mengenbeschränkten Waren mitführen. 

Diese Vereinfachung wird als besonders vorteilhaft für die Allgemeinen Luftfahrt angesehen, da sie es Piloten ermöglicht, auf den Besuch eines Zollflugplatzes bei Aus- und Einflug in Länder wie die Schweiz zu verzichten. Allerdings hat die unklare und teils noch nicht angepasste Umsetzung dieser neuen Regelung auf nationaler Ebene in Deutschland sowie in einigen anderen EU-Ländern zu Unsicherheiten geführt. 

Ein besonderes Problem stellt die Praxis der Zollstellen dar, ihre Auskünfte als „nicht rechtsverbindlich“ zu deklarieren, was in der Vergangenheit zu Vorsicht bei Piloten geführt hat.  

Zur Klärung dieser Unsicherheiten hat die AOPA-Germany bei der Generalzolldirektion in Bonn nachgefragt und erhielt eine Antwort, die Klarheit schafft: Die Rechtsänderung ist seit dem 16. Juli 2020 in Kraft, unabhängig von der noch ausstehenden Anpassung der nationalen Regelung. Dies ermöglicht eine konkludente Zollanmeldung durch einfaches Überqueren der Grenze, solange die Voraussetzungen für eine zoll- und einfuhrumsatzsteuerfreie Überführung erfüllt sind. Dies gilt jedoch nur bei Flügen in die EU und nicht bei Flügen in anderen Länder aus der EU heraus! Hier gelten natürlich die jeweiligen nationalen Gesetze.

Sämtliche hier gemachten Auskünfte sind selbstverständlich keine Rechtsberatung und wir empfehlen dies vor etwaigen eigenen Flügen unbedingt zu überprüfen.  

Länderspezifische Informationen

Belgien mag auf den ersten Blick aufgrund seines dichten Netzes an Flugplätzen, Lufträumen und Sperrgebieten abschreckend wirken, doch es bietet eine Reihe lohnender Ziele für Piloten. Die Herausforderung besteht darin, zwischen den verschiedenen Kontrollzonen zu navigieren, was mit etwas Planung und Kenntnis der lokalen Vorschriften gut machbar ist. 

Wissenswertes für Piloten 

  • Einreise: Eine spezielle Grenz- oder Zollkontrolle ist für Flüge innerhalb des Schengen-Raums nicht erforderlich. Jeder Flugplatz kann direkt angeflogen werden. 
  • Flugplan: Obwohl ein Flugplan nur im kontrollierten Luftraum erforderlich ist, empfiehlt sich seine Aufgabe aufgrund der Komplexität des belgischen Luftraums. 
  • Flugplanaufgabe und Flugvorbereitung inklusive AIP über: ops.skeyes.bs 
  • Transponder: Der Standard-VFR-Code ist 7000, und die landesweite Frequenz für den Fluginformationsdienst (FIS) ist 126.900 MHz. 
  • Höhenmesser: Die Transition Altitude ist 4500 ft MSL. Halbkreisflughöhen müssen ab 3000 ft eingehalten werden 
  • ULs brauchen eine Einfluggenehmigung 

Highlights in Belgien 

  • Brügge: Diese malerische Stadt ist bekannt für ihre historischen Bauten und Kanäle. Der nächstgelegene Flugplatz ist Ostende (EBOS). 
  • Antwerpen: Bietet einen Flugplatz nahe der Stadt und ist besonders für seine Diamantenindustrie bekannt. 
  • Spa: Die Stadt ist bekannt für ihre Thermalquellen und die angrenzende Formel-Eins-Rennstrecke. Der Flugplatz Spa (EBSP) liegt in den malerischen Ardennen. 

Dänemark, bekannt für seine malerischen Landschaften und die berühmte dänische Südsee mit ihren zahlreichen Inseln, bietet Piloten ein besonders einladendes Flugerlebnis. Die flache Topografie und die hohe Dichte an freundlichen, unkomplizierten Flugplätzen machen das Land zu einem idealen Ziel für Flugbegeisterte. 

Wissenswertes für Piloten 

  • Flugplanung: Für Flüge in kontrollierten Lufträumen und grenzüberschreitende Flüge ist ein Flugplan erforderlich. 
  • Über Wasser fliegen: Da Flüge über See in Dänemark fast unvermeidlich sind, sollten stets Rettungswesten an Bord sein. 
  • Landegebühren: Die Gebühren sind im Vergleich zu anderen Ländern moderat und transparent. 
  • Die Lotsen sprechen alle gutes Englisch 
  • Obwohl Dänemark EU und Schengen Mitglied ist, wird gemäss AIP die Einreise über eines der gelisteten «Airports of Entry» gefordert; es erfolgt aber eben keine Pass- oder Zollkontrolle 
  • Für Flüge in Dänemark sind erhöhte Haftpflichtversicherungen gefordert. Dies sollte mit dem Vercharterer bzw. dem eigenen Versicherer geklärt werden 
  • Transponder: Der Standard-VFR-Code 7000 
  • Die Transition Altitude ist 3000 ft, in Kopenhagen 5000 ft. Jeweils darüber gelten Halbkreisflughöhen 
  • Briefing über: briefing.naviair.dk; AIP und weitere Infos unter: aim.naviair.dk 
  • ULs brauchen eine Einfluggenehmigung 

Ausflugstipps in Dänemark 

  • Legoland Billund: Direkt neben dem Flughafen Billund, ein Paradies nicht nur für Kinder. 
  • Kopenhagen: Über den Flugplatz Roskilde gut erreichbar, bietet die Hauptstadt eine Mischung aus historischer Schönheit und modernem Flair. 
  • Insel Ærø: Bekannt für ihre idyllischen Landschaften und das charmante Städtchen Ærøskøbing. 

Dies ist eher ein sehr spezielles Thema und nur relevant wenn man eine US-amerikanischen Pilotenlizenzen (z.B. PPL) hat und im EASA Raum fliegen möchte. Während das früher mit der US Lizenz möglich war, ist seit Mitte 2023 eine Umschreibung in eine europäische EASA-Lizenz notwendig. Dieser Schritt ist notwendig für alle Piloten mit einer US Lizenz mit Wohnsitz im EASA-Raum, die N-registrierte Flugzeuge in Europa fliegen möchten. Durch ein bilaterales Abkommen zwischen der EU und den USA, bekannt als BASA (Bilateral Aviation Safety Agreement), und dessen technische Ausführungsbestimmungen im TIP-L (Technical Implementation Procedures for Airworthiness and Environmental Certification), wurde der Umschreibungsprozess vereinfacht. 

Wesentliche Punkte und Anforderungen für die Umschreibung: 

  1. EASA-Tauglichkeitszeugnis: Ein gültiges medizinisches Tauglichkeitszeugnis der EASA ist erforderlich. Personen, die nur das FAA-Medical erhalten können, stehen vor Problemen.
  2. Deutsches Funksprechzeugnis: Ein auf Englisch beschränktes BZF (bei VFR-Lizenzen) oder AZF (mit Instrument Rating) wird auf Basis der US-Lizenz erteilt. Der deutsche Teil des Funksprechzeugnisses kann durch eine vereinfachte Prüfung ohne schriftlichen Teil erlangt werden. Der Eintrag „English proficient“ in der US-Lizenz gilt als ICAO-Sprachnachweis Level 4, der alle vier Jahre erneuert werden muss.
  3. Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP): Eine Überprüfung der Zuverlässigkeit des Antragstellers ist erforderlich.

Umschreibungsprozess für spezifische Berechtigungen: 

PPL (Private Pilot License): Nach Antragstellung bei der Landesluftfahrtbehörde und dem Erhalt eines EASA-Tauglichkeitszeugnisses sowie des erforderlichen Funksprechzeugnisses ist nur noch eine praktische Prüfung erforderlich. Dabei wird auch das Theoriewissen geprüft. 

Nachtflugberechtigung: Es werden mindestens 5 Stunden Flugzeit bei Nacht benötigt, einschließlich 3 Stunden mit Lehrer, 1 Stunde Überlandflug und 5 Alleinstarts und -landungen. FAA-Training wird anerkannt. 

Instrumentenflugberechtigung (IFR): Eine einfache Umschreibung ist möglich, wenn mehr als 50 Stunden IFR-Flugzeit als PIC (Pilot in Command) nachgewiesen werden können. Es ist wichtig zu beachten, dass bei der FAA eine Flugstunde als IFR-Zeit zählt, wenn ausschließlich nach Instrumenten geflogen wird, während bei der EASA die Flugzeit unter IFR-Flugplan, auch bei gutem Wetter, zählt. Bei weniger als 50 Stunden IFR-Erfahrung ist zusätzlich eine schriftliche Theorieprüfung erforderlich. Zudem sind Akklimatisierungsflüge notwendig, falls keine 10 Stunden PIC unter IFR im EASA-Raum vorliegen. 

Empfehlungen: 

– Frühzeitige Antragstellung auf Umschreibung der Lizenz inklusive der erforderlichen Zusatzberechtigungen und Überprüfungen. 

– Auffrischung europäischer Theoriekenntnisse für die praktische Prüfung. 

– Anstreben von mindestens 50 Stunden IFR-Flugzeit als PIC, um den Aufwand für die Theorieprüfung zu vermeiden. 

Zusammenfassend müssen Piloten mit einer US-Lizenz, die in Europa fliegen möchten, diesen Umschreibungsprozess durchlaufen, um die erforderlichen europäischen Lizenzen und Berechtigungen zu erlangen. 

Frankreich, das Land, das für seine exquisite Küche, beeindruckende Landschaften und reiche Geschichte bekannt ist, bietet auch für Piloten ein unvergleichliches Erlebnis. Die Vielfalt an Flugzielen reicht von den Stränden der Côte d’Azur bis hin zu den schneebedeckten Gipfeln der Alpen. Doch bevor man sich in die Lüfte über Frankreich erhebt, gibt es einige Besonderheiten zu beachten. 

Wissenswertes für Piloten 

  • Einreise und Flugplanung: Auch wenn Frankreich Teil des Schengen-Raums ist, sollten Piloten beachten, dass bestimmte Flughäfen das Schengen Abkommen aussetzen, so dass eine Grenzkontrolle erforderlich ist, die vorab angemeldet werden muss. 
  • Flugplan: Erforderlich für grenzüberschreitende Flüge 
  • Transponder: Der Standard-VFR-Code 7000 gilt auch hier 
  • Sprache: Obwohl in Frankreich Englisch als Kommunikationssprache in der Luftfahrt weit verbreitet und akzeptiert ist, kann es an einigen kleineren Flugplätzen vorkommen, dass Französisch die einzige Sprache ist. Dies ist auf den Anflugkarten vermerkt. 
  • Mittagspause: In Frankreich gibt es eine Mittagspause an fast allen Plätzen. In der Zeit sind die Plätze trotzdem geöffnet und können angeflogen werden, allerdings dann ohne jemanden am Funk. Oft gilt in diesem Zeitraum das im Funk dann nur Französisch gesprochen wird. Daher: Unbedingt über die AIP informieren. 
  • Luftraumstruktur: Der französische Luftraum kann auf den ersten Blick kompliziert erscheinen, mit zahlreichen kontrollierten und unkontrollierten Bereichen sowie militärischen Zonen. Eine gründliche Vorbereitung und Planung unter Berücksichtigung dieser Luftraumstruktur sind unerlässlich. Auch der dauerhafte Kontakt mit FIS (der in Frankreich SIV heisst mit dem Rufzeichen «Info») ist stark zu empfehlen 
  • Die Transition Altitude ist jeweils 1500 ft über dem Flugplatz und die Halbkreisflughöhen gelten ab 3000 ft AGL 
  • Tankstellen: An vielen französischen Flugplätzen finden sich Selbstbedienungstankstellen. Es empfiehlt sich, eine internationale Tankkarte bereitzuhalten, um ohne Probleme tanken zu können. 

Ausflugtipps 

  • Die Côte d’Azur: Starten Sie von Flugplätzen wie Cannes oder Nizza für einen unvergesslichen Flug entlang der französischen Riviera mit ihrem kristallklaren Wasser und den mondänen Städten. 
  • Das Loiretal: Bekannt für seine prachtvollen Schlösser und weitläufigen Weinberge, bietet das Loiretal aus der Luft eine ganz neue Perspektive auf diese historische Region Frankreichs. 
  • Die Alpen: Fliegen Sie über die atemberaubenden Landschaften der französischen Alpen. Für erfahrene Piloten bieten die sogenannten „Altiports“ eine einmalige Herausforderung und die Möglichkeit, direkt in Skiorten wie Courchevel zu landen. 
  • Die Dune du Pilat: Nahe Bordeaux gelegen, ist diese höchste Wanderdüne Europas ein spektakuläres Naturphänomen, das aus der Luft besonders beeindruckend ist. 

Eine sehr zu empfehlende Webseite mit vielen Detail-Infos gibt es hier: http://www.fliegen-in-frankreich.de/ 

Das Fliegen in Großbritannien und Irland ist ein einzigartiges Abenteuer, geprägt von idyllischen Landschaften, historischen Sehenswürdigkeiten und der berühmten Gastfreundschaft. Doch die Luftfahrt in diesen Ländern birgt ihre eigenen Besonderheiten, die es zu beachten gilt.  

Mit dem Brexit haben sich die Einreiseprozeduren für Piloten geändert. Das Ausfüllen des General Aviation Report (GAR) mindestens zwei Stunden vor der Ankunft ist ein Muss. Es ist hier zu finden: www.submit-general-aviation-report.service.gov.uk. Auch für den Abflug muss ein solches Formular ausgefüllt werden. 

Die vielfältige Landschaft und der komplexe Luftraum, insbesondere um London und entlang der Südküste, erfordern eine gründliche Flugvorbereitung. Eine Moving Map ist dabei unerlässlich.  

Großbritannien zeichnet sich durch eine hohe Dichte an Aerodrome Traffic Zones (ATZs) aus. Der Einflug in kontrollierte Zonen erfordert eine Freigabe oder zumindest Funkkontakt. Die FIS-Dienste, London Information und Scottish Information, sowie der Low Altitude Radar Service (LARS) bieten Unterstützung. Im Unterschied zu Deutschland mit dem «Request Traffic Information» kann man in Grossbritanien vier verschiedene Services von FIS erfragen: Basic Service (hier erhält man QNH und Wetterwarnungen aber keine Verkehrshinweise), Traffic Service (hier bekommt man zusätzlich Verkehrsinfos), deconfliction service (bietet eine Art von Staffelung , erfordert aber ein Instrument Rating) und procedural service (Zur Staffelung von Flügen ohne Radar für Instrumentenanflüge).  

Der „Overhead Join“ ist ein charakteristisches Anflugverfahren auf britischen Flugplätzen. Darüber hinaus gibt es spezifische Funkphrasen und Prozeduren, die sich von denen in anderen Ländern unterscheiden. Eine vorherige Anmeldung (PPR) ist für viele Flugplätze erforderlich. 

Wissenswertes für Piloten 

  • Einreise: Grossbritannien ist nun weder EU Mitglied noch ein Schengenland. Daher muss das GAR-Formular vor jedem Flug nach und innerhalb Großbritanniens online ausgefüllt werden 
  • Flugplan: Für Grenzüberflüge ist ein Flugplan erforderlich. 
  • Transponder: Der Standard-VFR-Code ist 7000. 
  • PPR: Voranmeldung bei den meisten Flugplätzen erforderlich. 
  • Luftraum: Vorbereitung auf komplexe Luftraumstrukturen und spezifische Anflugverfahren. 
  • FIS hat kein Radar. Radar hat nur der LARS Dienst 
  • Für ULs ist eine spezielle Genehmigung erforderlich 

Eine sehr gute Webseite mit vielen Informationen gibt es hier: http://www.fliegen-in-uk.de/ 

Als EU-Mitglied erleichtert Irland den Flugbetrieb, allerdings ist eine grenzpolizeiliche Abfertigung erforderlich. Die landschaftliche Schönheit Irlands, von den dramatischen Klippen bis zu den sanften Hügellandschaften, macht jeden Flug zu einem unvergesslichen Erlebnis.  

Irland verfügt über eine weniger komplexe Luftraumstruktur als Großbritannien, mit Ausnahme des Luftraums um Shannon. Die Lotsen sind bekannt für ihre Hilfsbereitschaft und Entspanntheit.  

In Irland sind die Flugplätze weniger dicht gesät, und viele werden auch von Airlines genutzt. Doch die grüne Insel bietet einige der spektakulärsten Flugsichten in Europa, einschließlich der Cliffs of Moher und der Slieve League Klippen. 

Wissenswertes für Piloten 

  • Einreise: Irland ist Teil der EU aber nicht von Schengen, daher ist eine grenzpolitische Abfertigung nötig. Dafür muss im Vorfeld ein Formular ausgefüllt werden und es kann je nach Platz spezifische Anforderungen geben so dass man sich unbedingt vorab informieren muss. Generell müssen bestimmte Airports of Entry initial angeflogen werden 
  • Flugplan: Für alle Grenzüberflüge notwendig. 
  • Transponder: Der Standard-VFR-Code ist 7000. Bei Einflug in die Shannon FIR ist es 2000 
  • FIS wird von Shannon Control übernommen 
  • ULs brauchen eine Genehmigung 

Italien, mit seiner vielfältigen Landschaft, reichen Geschichte und kulturellen Vielfalt, ist ein Traumziel für viele Piloten. Doch das Fliegen in Italien stellt mit seinen alpinen Herausforderungen, komplexen Luftraumstrukturen und spezifischen Betriebsverfahren eine besondere Herausforderung dar.  

Der erste Schritt auf dem Weg nach Italien führt häufig über die Alpen, wobei die Brennerroute eine beliebte Wahl darstellt. Die italienische Landschaft selbst ist weit entfernt von flach, mit dem Apennin, der sich von Nord nach Süd durch das Land zieht, und den Abruzzen, deren höchster Gipfel, der Gran Sasso, bis in 9500 Fuß reicht. Die Küsten bieten jedoch meist freie Durchflugmöglichkeiten, solange das Wetter mitspielt. 

Italienischer Luftraum kann besonders für ausländische Piloten herausfordernd sein. Viele Bereiche, besonders ab 1000 Fuß AGL, sind mit Kontrollzonen der Klasse D überzogen, die nur mit Freigabe durchflogen werden dürfen. Eine offene und direkte Kommunikation mit der Flugverkehrskontrolle ist entscheidend. Es ist üblich, gleich zu Beginn eines Funkgesprächs mitzuteilen, wenn kein Flugplan vorliegt („no flightplan“), um Missverständnisse zu vermeiden. 

In Italien gibt es vier Hauptkategorien von Flugplätzen, von den großen „Avioporti“ mit strengen Betriebsvorschriften und Handlinggebühren bis hin zu kleinen „Campo di Volo“ für Ultraleichtflugzeuge. Die Verfügbarkeit von Avgas ist besonders im Süden Italiens limitiert und kann die Routenplanung erheblich beeinflussen. Daher ist eine sorgfältige Vorbereitung und Kontaktaufnahme mit den Zielorten unerlässlich. 

Italien bietet eine Fülle an fliegerischen und kulturellen Erlebnissen. Von der historischen Stadt Venedig, die vom Flugplatz Lido di Venezia aus leicht zu erreichen ist, bis hin zu den opernhaften Nächten in Verona oder dem Charme der Toskana – Italien hat für jeden etwas zu bieten. Ein besonderes Erlebnis ist ein Überflug der vulkanischen Inseln oder der Amalfiküste, auch wenn der Zugang per Flugzeug manchmal eingeschränkt sein kann. 

Wissenswertes für Piloten 

  • Einreise: Als EU-Mitglied und Schengenland ist die Einreise direkt zu jedem Flugplatz möglich. 
  • Flugplan: Für Grenzüberflüge ist ein Flugplan erforderlich. 
  • Transponder: Der Standard-VFR-Code ist 7000. 
  • Wetterinformationen: Sind auf italienisch über  (http://www.meteoam.it) abrufbar. 
  • Es gibt Luftraum A in dem VFR Flüge generell verboten sind 
  • Es gibt zwei Arten von ATZ (Aerodrome Traffic Zones): ATZ in Kontrollzonen in denen die Regeln der Kontrollzone gelten und ATZ ausserhalb von Kontrollzonen, in denen Luftraum G gilt 
  • Die Transition Altitude ist je nach Platz anders und steht in der AIP; Über 3000 ft AGL gelten Halbkreisflughöhen; allerdings sind diese nicht wie sonst üblich nach Ost und Westkursen, sondern nach Nord- und Südkursen aufgeteilt. Zwischen 270 grad und 089 grad Magnetic track fliegt man gerade Tausender-Höhen und in den entsprechenden Südkursen dann ungerade Tausender-Höhen 
  • FIS und ATC: Bei Grenzüberflügen ist Kontakt mit FIS oder ATC erforderlich. Oft ist es notwendig mit einer Approach-Frequenz statt mit FIS in Kontakt zu treten. 

Eine sehr gute Webseite mit vielen Informationen gibt es hier: http://www.fliegen-in-italien.de/ 

Kroatien, das an der kristallklaren Adria liegt und eine Fülle von Inseln, historischen Städten und malerischen Küstenlinien bietet, ist seit Anfang des Jahres 2023 Schengen-Mitglied.  

Wissenswertes für Piloten 

  • Die Einreise erfordert lediglich einen Flugplan, Zoll- oder Grenzpolizeikontrollen sind nicht notwendig.  
  • Im unkontrollierten Luftraum ist der Standard-Transpondercode 2000.  
  • Die Wetter- und Fluginformationen sind online über crocontrol.hr/en/ kostenlos verfügbar. 
  • Transition Altitude ist 10.000 ft MSL und Halbkreisflughöhen gelten ab 3000 ft. 
  • Ultraleichtflugzeuge benötigen keine spezielle Genehmigung.  
  • Fast überall beginnt der kontrollierte Luftraum C oder D schon in 1000 Fuß AGL, weshalb der Kontakt mit Zagreb Information oder Radar unerlässlich ist. 

Ausflugstipps 

  • Dubrovnik (LDDU):Die Perle der Adria, bekannt für ihre beeindruckende Altstadt, allerdings mit relativ hohen Gebühren. 
  • Insel Brac (LDSB): Bietet einen wunderschönen Flugplatz nahe des berühmten Zlatni Rat Strandes. Eine gute Alternative zu den belebteren Zielen und ideal für einen entspannten Badeurlaub. 

Luxemburg mag aufgrund der geringen Anzahl an Flugplätzen (ein Grasplatz und der grosse internationale Flughafen) eine Besonderheit darstellen, bietet aber dennoch interessante Flugerlebnisse, insbesondere eben durch den internationalen Flughafen Luxemburg (ELLX). 

Wissenswertes für Piloten 

  • Einreise: Wie in den anderen BeNeLux-Staaten ist keine spezielle Grenz- oder Zollkontrolle erforderlich. 
  • Flugplan: Im kontrollierten Luftraum Luxemburgs ist ein Flugplan erforderlich. 
  • Transponder: Der Standard-VFR-Code 7000 gilt auch hier, und der FIS wird von „Luxembourg Approach“ übernommen. 
  • ULs brauchen eine Genehmigung 

Highlights in Luxemburg 

  • Luxemburg-Stadt: Die historische Altstadt ist ein UNESCO-Weltkulturerbe und bietet eine Vielzahl an Sehenswürdigkeiten. 

Die Niederlande bieten Piloten ein flaches und damit relativ einfaches Flugterrain. Allerdings erfordert die hohe Dichte an Lufträumen und die Nähe zu Großflughäfen wie Amsterdam eine sorgfältige Planung. 

Wissenswertes für Piloten 

  • Die Niederlande sind EU und Schengen Mitglied; er ist daher weder Pass- noch Zollkontrolle erforderlich; alle Flughäfen dürfen direkt angeflogen werden 
  • Flugplan: Ist erforderlich und kann die Navigation durch die komplexen Luftraumstrukturen erleichtern. 
  • Transponder: Auch in den Niederlanden ist der Standard-VFR-Code 7000, und spezielle Zonen wie TMZ (Transponder Mandatory Zone) und RMZ (Radio Mandatory Zone) erfordern entsprechende Ausrüstung und Kommunikation. 
  • Transition Altitude ist 3500 ft. Darüber gelten die Halbkreisflughöhen 
  • ULs brauchen keine gesonderte Einfluggenehmigung 

Highlights in den Niederlanden 

  • Amsterdam: Der Flugplatz Lelystad (EHLE) dient als Tor zur Hauptstadt. Die Gegend ist auch für ihre Tulpenfelder im Frühjahr bekannt. 
  • Nordseeinseln: Ameland (EHAL) und Texel (EHTX) sind beliebte Ziele mit freundlicher Atmosphäre und direkter Nähe zu Stränden und Dünen. 

Norwegen bietet mit seinen dramatischen Fjorden, hohen Bergen und der atemberaubenden Küstenlinie ein unvergleichliches Flugerlebnis. Allerdings sind die fliegerischen Herausforderungen, vor allem durch das Gelände und das Wetter, nicht zu unterschätzen. 

Wissenswertes für Piloten 

  • Wetter: Die Wetterbedingungen können schnell wechseln, insbesondere in den Bergen und entlang der Küste. Eine gründliche Wetterprüfung vor dem Flug ist essentiell. 
  • Flugplanaufgabe: Aus Sicherheitsgründen und aufgrund der teils abgelegenen Regionen ist ein Flugplan auch für Inlandsflüge dringend zu empfehlen. Verpflichtend ist er für Flüge über die Grenze.  
  • Landegebühren: Durch den Kauf einer Weekly Season Card von Avinor können Lande- und Parkgebühren pauschal abgedeckt werden. 
  • Norwegen ist Mitglied im Schengen-Abkommen aber kein EU Mitglied, daher ist eine Verzollung notwendig. In der Regel gilt jedoch: Der Flugplan muss im Vorfeld an den Zoll geschickt werden und dann können privat alle Plätze direkt angeflogen werden 
  • Transponder: Der Standard-VFR-Code ist 7000 
  • Transition Altitude ist generell 3000 ft, kann aber an einzelnen Flugplätzen anders sein 
  • ULs brauchen eine Einfluggenehmigung 

Ausflugstipps in Norwegen 

  • Geirangerfjord: Einer der bekanntesten Fjorde, nahe dem Flugplatz Ørsta-Volda/Hovden. 
  • Lofoten: Die Inselgruppe bietet eine spektakuläre Kulisse und ist über den Flugplatz Svolvær erreichbar. 
  • Nordkap: Das ultimative Ziel vieler Piloten, erreichbar über den Flugplatz Honningsvåg. 

Das Fliegen in Österreich bietet eine atemberaubende Kulisse, vor allem wenn es durch die majestätischen Alpen geht. Neben der spektakulären Landschaft sollten sich Piloten jedoch auch der besonderen Herausforderungen und Vorschriften bewusst sein, die das Fliegen in diesem Land mit sich bringt. 

Besonderheiten des Fliegens in Österreich 

Die Alpen sind eine der größten Attraktionen für Piloten, bringen jedoch auch Risiken mit sich, wie veränderte Wetterbedingungen und die Notwendigkeit, das Flugzeug in höheren Lagen zu managen. Erfahrung im Gebirgsflug oder eine spezielle Einweisung wird dringend empfohlen. 

Österreich bietet zahlreiche reizvolle Flugziele. Beispielsweise bietet der Flug entlang des Donautals eine Möglichkeit, die Alpen zu umgehen und dennoch atemberaubende Aussichten zu genießen. Flugplätze wie Zell am See oder St. Johann bieten nicht nur spektakuläre Anflüge, sondern auch eine gastfreundliche Atmosphäre. 

Wichtige Hinweise 

  • Einreise: Für Flüge aus der EU sind keine speziellen grenzpolizeilichen Abfertigungen oder eine Zollkontrolle erforderlich. Alle Flugplätze können direkt angeflogen werden 
  • Flugplan: Ein Flugplan ist bei grenzüberschreitenden Flügen nötig. Hier gibt es allerdings eine spezielle Ausnahme für Flugzeuge aus Deutschland, die kein Drittland überfliegen. In dem Fall ist ein Flugplan nicht zwingend notwendig. 
  • Transponder: Der Standard-VFR-Code ist 7000. 
  • Transition Altitude ist in der Regel 10.000 ft. 
  • Wetterinformationen und GAFOR: Österreich bietet spezielle Wettervorhersagen für Flüge durch die Alpentäler, die über Austro Control zugänglich sind unter https://www.homebriefing.com/cms-acg/opencms/de/home/. Die GAFOR Vorhersage erfolgt hier nicht für bestimmte Gebiete, sondern entlang bestimmter Routen 
  • Ultraleichtflugzeuge: Für deutsche ULs ist keine spezielle Genehmigung erforderlich, allerdings ist ein ELT- oder PLB-Notsender an Bord zu führen. 

Polen bietet Piloten eine reiche Palette an Landschaften und historischen Stätten, von der Ostseeküste bis zum Riesengebirge. Die Vielfalt an Flugzielen reicht von der Hansestadt Danzig bis zur Masurischen Seenplatte. Die Nähe zu Nicht-EU-Ländern erfordert eine besondere Beachtung des Luftraums, besonders der ADIZ an den Grenzen zu Ukraine, Belarus, und Kaliningrad. 

Wissenswertes für Piloten in Polen 

  • Es ist keine Zollkontrolle erforderlich und alle Flugplätze können direkt angeflogen werden 
  • Flugplanung: Für Flüge aus Deutschland, Litauen, Slowakei und Tschechien im unkontrollierten Flugraum ist kein Flugplan nötig, ansonsten schon 
  • Transponder: Der Standard-VFR-Code 7000 gilt auch hier 
  • Luftraumnutzung: Polen verfügt über zahlreiche temporäre Sperrgebiete (TSA/TMA), deren Status über die Webseite pansa.pl abgerufen werden kann. 
  • Transition Altitude ist 6500 ft und oberhalb von 3000 ft gelten die Halbkreisflughöhen 
  • ULs brauchen keine Genehmigung für einen Aufenthalt unter 3 Monaten 

Ausflugstipps in Polen 

  • Danzig (Gdańsk): Mit seiner reichen Geschichte und den malerischen Gebäuden ein Muss für jeden Besucher. 
  • Masurische Seenplatte: Bietet spektakuläre Wasserlandschaften und ist ideal für einen längeren Aufenthalt. 
  • Krakau: Bekannt als die kulturelle Hauptstadt Polens mit einer Fülle an historischen Sehenswürdigkeiten. 

Portugal ist ein attraktives Ziel für Piloten. Trotz der Einführung einer umweltbezogenen Streckengebühr, die zunächst Besorgnis erregte, scheinen private Flüge mit kleinen Maschinen von dieser Abgabe ausgenommen zu sein. Die Erfahrung zeigt, dass die praktische Umsetzung der Steuer bei ausländischen Besuchern aufgrund von Umsetzungsschwierigkeiten nicht erfolgt. 

Die Anzahl der Flugplätze in Portugal mag geringer sein als in Spanien, aber sie bieten Zugang zu allen interessanten Regionen des Landes. Von Porto bis zur Algarve, über Lissabon, gibt es verschiedene Optionen für Piloten, je nach gewünschter Region und den spezifischen Gegebenheiten vor Ort, wie Handlingpflichten und Kraftstoffverfügbarkeit. 

Wissenswertes für Piloten 

  • Einreise: Als EU-Mitglied und Schengenland sind hier keine Grenzkontrolle oder Verzollung nötig. Direktflüge auf alle Flugplätze sind möglich. 
  • Flugplan: Erforderlich für Grenzüberflüge und die Nutzung von VFR-Tunneln. 
  • Transponder: Standard-VFR-Code ist 7000. 
  • Transition Altitude ist je nach Flugplatz geregelt und Halbkreisflughöhen gelten ab 3000 ft; allerdings sind diese nicht wie sonst üblich nach Ost und Westkursen, sondern nach Nord- und Südkursen aufgeteilt. Zwischen 270 grad und 089 grad Magnetic track fliegt man gerade Tausender-Höhen und in den entsprechenden Südkursen dann ungerade Tausender-Höhen 
  • Ultraleichtflugzeuge: Keine Einfluggenehmigung erforderlich. 
  • FIS: Hilfreich und gut auf Englisch kommunizierend. 
  • VFR-Tunnel: Spezifische Regeln für den Durchflug um Porto, Lissabon und Faro sind zu beachten.  
  • Umweltsteuer: Hier sollte man sich aktuelle Informationen beschaffen, da sich die praktische Anwendung ändern kann. 

Rumänien, ein Land voller Geschichte und natürlicher Schönheit, erwartet den besuchenden Piloten mit den Karpaten, der Donau und dem Schwarzen Meer. Von beeindruckenden Durchbrüchen in den Karpaten bis zu den weitläufigen Sandstränden des Schwarzen Meeres gibt es hier viel zu entdecken. 

Wissenswertes für Piloten in Rumänien 

  • Einreise: Als EU-Land aber nicht im Schengen-Raum gelegen, erfordert Rumänien eine grenzpolizeiliche Abfertigung an dafür vorgesehenen Flughäfen. Daher müssen die entsprechenden Flughäfen angeflogen werden (Airports of Entry) 
  • Flugplanung: Grenzüberschreitende Flüge bedürfen eines Flugplans, der Eintritt in den kontrollierten Luftraum ebenfalls. 
  • Transponder: Der Standard-VFR-Code 7000 gilt auch hier 
  • ULs brauchen keine gesonderte Genehmigung 

Ausflugstipps in Rumänien 

  • Das Eiserne Tor: Die spektakuläre Donaudurchbruch ist ein Muss für jeden Besucher und bietet atemberaubende Ausblicke aus der Luft. 
  • Karpaten: Mit historischen Städten wie Sibiu und Brasov sowie den beiden „Dracula-Burgen“ bietet das Gebirge zahlreiche Flugziele. 
  • Schwarzes Meer: Die Küstenstadt Constanta und das Donaudelta sind ideale Ziele für Natur- und Kulturliebhaber. 

Schweden zieht mit seinen ausgedehnten Wäldern, Küsten und der berühmten Schärenküste Piloten an. Die Fliegerei ist hier geprägt von weitläufigen Landschaften und einer Vielzahl an unbesetzten, aber gut ausgestatteten Flugplätzen. 

Wissenswertes für Piloten 

  • Schweden ist EU und Schengen Mitglied, daher erfolgt weder Pass- noch Zollkontrolle. Alle Flughäfen können direkt angeflogen werden 
  • Tankkarten: Die Anschaffung einer AirBP-Tankkarte wird empfohlen, da viele Flugplätze Tankautomaten nutzen, die oft ausschließlich diese Karten akzeptieren. 
  • Flugplanaufgabe: Ein Flugplan ist für grenzüberschreitende Flüge erforderlich, die Aufgabe ist unkompliziert und kann online erfolgen unter: https://aro.lfv.se 
  • Sprache: Englisch wird an allen Flugplätzen gesprochen, und die Kommunikation ist in der Regel unkompliziert. 
  • Transponder: Der Standard-VFR-Code ist 7000 
  • Die Transition Altitude ist unterschiedlich je nach Platz; Halbkreisflughöhen gelten ab 3000 ft AGL 
  • AIP und Wetter und Fluginfos unter: aro.lfv.se 
  • ULs brauchen keine besondere Einfluggenehmigung 

Ausflugstipps in Schweden 

  • Stockholm Bromma: Ermöglicht einen Stadtaufenthalt mit direktem Anflug auf die Hauptstadt. 
  • Gotland: Die Insel bietet historische Stätten und eine beeindruckende Natur. 

Die Schweiz, mit ihren noch höheren Alpengipfeln als Österreich, bietet einzigartige Herausforderungen und unvergessliche Erlebnisse für Piloten. Das Fliegen hier erfordert jedoch eine sorgfältige Planung und Kenntnis der lokalen Vorschriften. 

Besonderheiten des Fliegens in der Schweiz 

Die Schweiz ist zwar Teil des Schengen-Raums, aber nicht der EU. Dies hat Auswirkungen auf die Zollabfertigung bei der Ein- und Ausreise. Siehe hierzu auch unsere Hinweise zum Thema Toll im Pilot-Hub. Zudem müssen Ultraleichtflugzeuge spezielle Genehmigungen beantragen, und für gewisse Flugplätze, wie Samedan, ist eine spezielle Einweisung erforderlich. 

Wichtige Hinweise 

  • Einreise und Zoll: Eine grenzpolizeiliche Abfertigung ist nicht notwendig, aber eine Zollkontrolle bei der Ein- und Ausreise aus der Schweiz ist erforderlich und nur an bestimmten Flugplätzen möglich (Airports of Entry). 
  • Flugplan: Für grenzüberschreitende Flüge ist ein Flugplan obligatorisch. Dieser kann unter www.skybriefing.com aufgegeben werden 
  • Informationen zu notwendigen Haftpflichtversicherungen: www.imf.org 
  • Transponder: Auch in der Schweiz ist der Standard-VFR-Code 7000. 
  • Transition Altitude ist 3000ft AGL und darüber gelten die Halbkreisflughöhen 
  • Wetterinformationen: Wettervorhersagen sind über den nationalen Dienst Skybriefing zugänglich, GAFOR-Vorhersagen bieten Informationen speziell für die Alpentäler. 
  • Sprechfunk: In der Schweiz ist nun auch die Verwendung einer Landessprache neben Englisch erlaubt, was auch Französisch oder Italienisch einschließen kann. 

Ausflugstipps 

Ein Flug zum Flugplatz Lausanne am Genfer See oder nach Buochs nahe dem Vierwaldstättersee bietet nicht nur herrliche Landschaften, sondern auch eine gute Anbindung zur Erkundung der Umgebung. Für Abenteuerlustige bietet ein Alpenrundflug mit Zielen wie dem Matterhorn oder dem Aletsch-Gletscher ein unvergleichliches Erlebnis, das jedoch gutes Wetter und eine angemessene Vorbereitung erfordert. 

Die Slowakei, bekannt für ihre zahlreichen Burgen, Schlösser und die atemberaubende Tatra, bietet einzigartige Flugerlebnisse. Die historische und landschaftliche Vielfalt macht das Land zu einem attraktiven Ziel für Piloten, die das Abenteuer suchen. 

Wissenswertes für Piloten in der Slowakei 

  • Es ist keine Zoll- oder Passkontrolle erforderlich und alle Flugplätze können direkt angeflogen werden 
  • Flugplan: Für grenzüberschreitende Flüge ist ein Flugplan erforderlich, ausgenommen sind Flüge von/nach Tschechien und Polen. 
  • Transponder: Der Standard-VFR-Code 7000 gilt auch hier 
  • Transition Altitude ist 10.000 ft MSL; wer unterhalb 1000ft über grund fliegt, gibt seine Höhe in Fuss über Grund an, erst über 1000 ft dann wie gewohnt in ft über MSK gemäss lokalem QNH; Halbkreisflughöhen ab 3000 ft. 
  • ULs brauchen keine gesonderte Genehmigung 

Ausflugstipps in der Slowakei 

  • Hohe Tatra: Ein Paradies für Naturliebhaber und Wanderer. 
  • Burg Zips: Eine der größten Burganlagen in Mitteleuropa und ein historisches Highlight. 
  • Český Krumlov: Die Stadt an der Moldauschleife ist ein UNESCO-Weltkulturerbe und bietet eine malerische Kulisse. 

Slowenien, eingebettet zwischen den majestätischen Alpen und der malerischen Adriaküste, ist ein Schengen-Mitglied, was die Einreise für Piloten aus anderen Schengen-Staaten erleichtert. 

Wissenswertes für Piloten 

  • Es sind weder Zoll- noch Grenzpolizeikontrollen erforderlich; alle Flugplätze können direkt angeflogen werden 
  • Ein Flugplan ist für Grenzüberflüge obligatorisch.  
  • Der Standard-Transpondercode im unkontrollierten Luftraum ist 7000 
  • Transition Altitude ist in der Regel 10.500 ft MSL; die Halbkreisflughöhen gelten oberhalb 3000 ft. 
  • Für in Deutschland registrierte Ultraleichtflugzeuge ist keine besondere Genehmigung erforderlich, wohl aber ein Flugplan 
  • Die Kommunikation mit Ljubljana Information deckt das gesamte Staatsgebiet ab.  

Ausflugstipps 

  • Portoroz (LJPZ): Das Tor zur Adria, bietet Zugang zu den charmanten Städten Piran und Portoroz. Der Flugplatz selbst ist bekannt für seine Gastfreundschaft gegenüber Piloten, inklusive des legendären Begrüßungsschnapses.  
  • Bled: Bekannt für seine malerische Lage am See, die Burg von Bled und die Inselkirche, die nur per Ruderboot erreichbar ist. Der nahegelegene Flugplatz Lesce-Bled (LJBL) macht dieses idyllische Fleckchen Erde leicht zugänglich für Flieger. 

Die Luftfahrt in Spanien bietet eine faszinierende Mischung aus atemberaubenden Landschaften, einer reichen Geschichte und einer Vielzahl von kulturellen Denkmälern. Die intensiven Farben der Erde, von Gelb über Braun bis Orange, und die weiten Felder mit Oliven- und Mandelbäumen sowie Weinreben prägen das Binnenland und machen Flüge zu einem unvergleichlichen Erlebnis. Doch die Luftfahrt auf der iberischen Halbinsel ist mit einigen bürokratischen Hürden und Hindernissen verbunden, darunter teure Handlinggebühren an vielen spanischen Flughäfen. 

Der spanische Luftraum ist oft von Gebieten der Klasse D oder C dominiert, aber mit etwas Planung und Kommunikation mit den Lotsen können diese Hindernisse leicht überwunden werden. Besonders in Zentralspanien und entlang spezieller VFR-Routen, wie westlich von Madrid, ist der Durchflug oft unproblematisch. An der Mittelmeerküste, in der Nähe großer Flughäfen wie Barcelona oder Alicante, ist die Navigation anspruchsvoller. Hier ist ein genaues Studium der Luftraumstruktur und der direkte Kontakt zu den Lotsen essenziell, um Luftraumverletzungen und Bußgelder zu vermeiden.                                                          

Die Verfügbarkeit von Avgas (hier sollte man zur Sicherheit vorher anrufen und nachfragen) und die Notwendigkeit, eine VAT-ID bei der Treibstoffabgabe anzugeben (In Spanien hat jeder Bürger eine Umsatzsteuer ID, bei uns jedoch nur Firmen. Wird man danach gefragt kann man einfach irgendeine gütige Nummer angeben. Für den Inhaber der ID hat das keine Folgen. Der Kraftstoff in Spanien ist bereit voll versteuert), sind spezifische Eigenheiten beim Tanken in Spanien.  

Ein spezielles Thema ist das Handlng. Bei kleineren, nicht von AENA verwalteten Flugplätzen, wie Ampuriabrava oder Mutxamel, gibt es keinerlei bürokratische Hürden und man kann einfach landen ohne PPR und ohne Handling. An grösseren Plätzen die vom Luftfahrt-Dienstleister ANEA geführt werden muss man jedoch aufpassen. Diese Plätze haben oftmals eine Handling Pflicht, was sehr teuer werden kann, da die Handling-Agenten die Preise frei festlegen können! Hier muss man unbedingt die Vereinbarung der AOPA Spanien mit AENA kennen: www.aopa-spain.org/index.php/es/defensa-de-la-ag/handling. Man sollte unbedingt einen Handling Agenten der kommerziellen Luftfahrt wie Iberia auswählen. Mit diesen wurde nämlich ein vereinfachtes Handling (Begleitservice zum Flugzeug) für 11 Euro brutto vereinbart. Daher sollte man vor dem Flug unbedingt genau dieses Handling beantragen bis man eine Bestätigung bekommt für genau «servicio de acompanamiento en plataforma». 

Wissenswertes für Piloten 

  • Einreise: Als EU-Mitglied und Schengenland sind Direktflüge zu jedem Flugplatz möglich. 
  • Flugplan: Für Grenzüberflüge ist ein Flugplan erforderlich. Dieser kann aufgegeben werden unter: notampib.enaire.es/icaro 
  • Transponder: Der Standard-VFR-Code ist 7000. 
  • Transition Altitude ist 6000 ft MSL mit einigen Ausnahmen. Halbkreisflughöhen gelten ab 3000 ft; allerdings sind diese nicht wie sonst üblich nach Ost und Westkursen, sondern nach Nord- und Südkursen aufgeteilt. Zwischen 270 grad und 089 grad Magnetic track fliegt man gerade Tausender-Höhen und in den entsprechenden Südkursen dann ungerade Tausender-Höhen 
  • Die AIP ist erhältlich über: ais.enaire.es/aip 
  • Ultraleichtflugzeuge: Eine Einfluggenehmigung ist erforderlich, und es gibt spezifische Höhenbeschränkungen. 
  • FIS: Direkter Kontakt mit ATC-Stellen bei Bedarf, da kein dedizierter Flight Information Service existiert. 

Tschechien lockt mit der historischen Schönheit von Prag, den weltberühmten Brauereien in Pilsen und Budweis sowie den malerischen Landschaften entlang der Grenze zum Riesengebirge. Die Tschechische Republik ist besonders attraktiv aufgrund ihrer reichen Geschichte und der gut ausgebauten Infrastruktur für die Allgemeine Luftfahrt. 

Wissenswertes für Piloten in Tschechien 

  • Es ist keine Zoll- oder Passkontrolle erforderlich und alle Flugplätze können direkt angeflogen werden 
  • Transponder: Der Standard-VFR-Code 7000 gilt auch hier 
  • Transition Altitude ist 5000 ft MSL, im Gebirge 1000ft AGL 
  • AIP unter: aim.rlp.cz 
  • Flugplanung: Für grenzüberschreitende Flüge von und nach Schengen-Staaten ist kein Flugplan erforderlich. 
  • Online Briefing über: https://ibs.rlp.cz/home.do 
  • ULs brauchen keine gesonderte Genehmigung 

Ausflugstipps in Tschechien 

  • Prag: Die goldene Stadt an der Moldau, mit unzähligen Brücken und der historischen Altstadt. 
  • Karlovy Vary: Ein Kurort mit Thermalquellen und reicher Geschichte. 
  • Brauereien in Pilsen und Budweis: Ein Muss für Bierliebhaber. 

Ungarn, direkt hinter Österreich gelegen, bietet eine Vielzahl von kulturellen und natürlichen Attraktionen. Von der pulsierenden Hauptstadt Budapest bis zum idyllischen Balaton bietet das Land vielfältige Erlebnisse für fliegende Besucher. 

Wissenswertes für Piloten in Ungarn 

  • Einreise: Es sind weder Grenzkontrolle noch Zoll erforderlich, allerdings verlangen bestimmte Flughäfen eine Voranmeldung. Einige erlauben einen direkten Anflug ohne Voranmeldung. 
  • Flugplanung: Für die meisten grenzüberschreitenden Flüge und den Eintritt in kontrollierte Lufträume ist ein Flugplan nötig. Der Flugplan kann unter: www.netbriefing.hu aufgegeben werden 
  • Transponder: Der Standard-VFR-Code 7000 gilt auch hier; im kontrollierten Luftraum: 2000 
  • Die Transition Altitude ist in der Regel 10.000 ft MSL und Halbkreisflughöhen gelten ab 3500 ft MSL 
  • ULs brauchen keine gesonderte Genehmigung unter bestimmten Bedingungen: Infos hier: www.up2sky.org 

 

Ausflugstipps in Ungarn 

  • Budapest: Eine der schönsten Hauptstädte Europas, bekannt für ihre Architektur und Thermalbäder. Der Grasplatz Budaörs ist ideal für den Anflug. 
  • Balaton: Mit seinem milden Klima und den Weingärten ein beliebtes Urlaubsziel. Der Flughafen Heviz-Balaton bietet sich als Ausgangspunkt an. 
  • Schlosshotel Hertelendy: Für eine luxuriöse Auszeit mit Pferdekutschenabholung direkt vom Grasplatz. 

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